11.03.2021
Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen NICHT in die Biotonne
Seit Einführung der Biotonne verfolgt der Landkreis Waldshut das Ziel, Bioabfälle möglichst sortenrein und ohne Störstoffe zu erfassen. Zu diesem Zweck werden alle Biotonnen bei der Leerung durch ein Detektionssystem und ergänzend durch Sichtkontrollen auf Störstoffe überprüft. Diese Kontrollen stellen sicher, dass der möglichst sortenrein erfasste Bioabfall zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden kann.
Seit dem 27. April 2020 werden im Landkreis Waldshut falsch befüllte Biotonnen nicht mehr geleert, sondern erhalten eine Rote Karte. Die Anfragen betroffener Bürger machen immer wieder deutlich, dass ein sehr großer Teil der Beanstandungen auf die Verwendung von kompostierbaren Biokunststoffbeuteln zurückzuführen ist.
Daher weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises ausdrücklich darauf hin, dass die im Handel erhältlichen kompostierbaren Biokunststoffbeutel/Folienbeutel NICHT in der Biotonne entsorgt werden dürfen.
Sie zersetzen sich viel zu langsam in der auf schnelle Verarbeitung ausgelegten Nachkompostierung der Bioabfallvergärungsanlage und stellen daher einen unerwünschten Störstoff dar. Außerdem sind kompostierbare Plastikbeutel im Sortierprozess nicht von herkömmlichen Plastikbeuteln zu unterscheiden und müssen daher als Störstoffe kosten- und zeitaufwendig aussortiert werden. Aus den dargelegten Gründen sind die kompostierbaren Folienbeutel in vielen anderen Landkreisen ebenfalls nicht erlaubt.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt, zum Einwickeln der Bioabfälle Zeitungspapier, unbeschichtete Papiertüten oder Küchenpapier zu verwenden.
Hinweise zur korrekten Befüllung der Biotonne sowie mehrsprachige Informationen zum Download finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (bitte klicken Sie auf "Mehr Informationen") oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 07751 / 86-5440.