Altholz
Allgemeine Informationen
Einzelstücke sollten möglichst nicht mehr als 50 kg wiegen und nicht breiter als 1,50 m sein. Eventuell vorhandene Glas- oder Spiegeleinsätze bitte vorher entfernen und separat entsorgen. Kleine Metallteile wie Schlösser oder Scharniere müssen nicht entfernt werden. (Nägel bitte umbiegen, da Verletzungsgefahr!)
Für die Abholung von Altholz gemäß untenstehender Definition (Was gehört zum Altholz?) muss eine Abrufkarte verwendet werden. Jeder Haushalt erhält zu Beginn eines Jahres mit dem Müllkalender zwei Abrufkarten. Sie finden diese dort auf der letzten Seite. Pro Jahr können je Abrufkarte 2 m³ Altholz entsorgt werden (bei 2 Abrufkarten entsprechend 4 m³).
Der Abholtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
ALTERNATIV kann dieses Altholz (bis zu 2 m³) kostenlos und ohne Abrufkarte auf den Recyclinghöfen des Landkreises angeliefert werden.
Alles, was per Definition NICHT zum Altholz gehört, muss kostenpflichtig entsorgt werden.
Für die Abholung von Altholz gemäß untenstehender Definition (Was gehört zum Altholz?) muss eine Abrufkarte verwendet werden. Jeder Haushalt erhält zu Beginn eines Jahres mit dem Müllkalender zwei Abrufkarten. Sie finden diese dort auf der letzten Seite. Pro Jahr können je Abrufkarte 2 m³ Altholz entsorgt werden (bei 2 Abrufkarten entsprechend 4 m³).
Der Abholtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
ALTERNATIV kann dieses Altholz (bis zu 2 m³) kostenlos und ohne Abrufkarte auf den Recyclinghöfen des Landkreises angeliefert werden.
Alles, was per Definition NICHT zum Altholz gehört, muss kostenpflichtig entsorgt werden.