Für Gewerbetreibende
Allgemeine Infos - Definition Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:
- nach außen gerichtete Tätigkeit,
- selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit,
- planmäßig auf Dauer angelegt,
- Gewinnerzielungsabsicht und
- keine generell gegen das Gesetz (gesetzliches Verbot) oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit.
Jeder Gewerbebetrieb und Privathaushalt ist nach § 3 i.V.m. § 9 Abs. 5 Nr. 2 Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, mindestens einen 40l-Müllbehälter zu nutzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Veranlagung, wie z. B. eine Müllgemeinschaft mit einem Nachbargrundstück oder angrenzendem Gewerbebetrieb oder ein eigener Restmüllbehälter. Voraussetzung ist dann allerdings, dass die anderen Teilnehmer der Müllgemeinschaft im selben Haus wohnen oder im benachbarten Haus derselben Straßenseite. Mit Nachbarn, die gegenüber wohnen, ist eine Müllgemeinschaft nicht möglich.
Jeder Haushalt/Gewerbebetrieb (Haupt- und Nebengewerbe) unterliegt gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut dem Anschluss- und Benutzungszwang. Die Jahresgebühr für den gemeinsam genutzten Behälter wird nur einmal erhoben. Eine alleinige Restmüll-Entsorgung durch die blauen Müllsäcke des Landkreises Waldshut ist nicht gestattet.
Gebühren
Unsere Müllgebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Mit der Jahresgebühr werden die Fixkosten der Abfallwirtschaft, z.B. die Kosten für die Recyclinghöfe, die Wertstoff- und Schadstoffsammlungen, die Grünkompostierungs- sowie die Verwaltungskosten gedeckt. Die Jahresgebühr richtet sich nach der Größe des verwendeten Müllbehälters. Mit der Leerungsgebühr werden die Kosten für das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen der bereitgestellten Abfälle erhoben.
Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft der Mülleimer zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen veranschlagt und auch automatisch berechnet.
Bei Gewerbebetrieben/Institutionen treten an die Stelle der Haushalte sogenannte Einwohnergleichwerte, aus denen sich die Gebühren dann errechnen. Dieser ergibt sich je nach Branche und Anzahl der Beschäftigten nach folgender Berechnungsgrundlage:
Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft der Mülleimer zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen veranschlagt und auch automatisch berechnet.
Bei Gewerbebetrieben/Institutionen treten an die Stelle der Haushalte sogenannte Einwohnergleichwerte, aus denen sich die Gebühren dann errechnen. Dieser ergibt sich je nach Branche und Anzahl der Beschäftigten nach folgender Berechnungsgrundlage:
Ansprechpartner
Gewerbetreibende allgemein
- Frau Sandra Schmidt
Tel. 07751 / 86-5424, - Frau Carmen Elbert
Tel. 07751 / 86-5422,
Entsorgungsnachweise
- Herr Thomas Kuhn
Tel. 07751 / 86-5403, - Frau Martina Mutter
Tel. 07751 / 86-5404,