Recyclinghöfe
Allgemeine Informationen / Verhaltensregeln während der Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie gelten für die Anlieferung folgende Regeln:
- Anlieferungen von Bürgern anderer Landkreise werden abgewiesen.
- Bitte informieren Sie sich vorher, welche Abfälle angenommen werden.
- Es wird nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen eingelassen. Hierdurch kommt es ggf. zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren.
- Anlieferungen sollten nur erfolgen, wenn sie dringend notwendig sind. Bitte sortieren Sie die Abfälle zuhause vor, um den Aufenthalt zu verkürzen und tätigen Sie keine Kleinstanlieferungen.
- Anweisungen des Betriebspersonals müssen befolgt werden.
- Auf der Deponie/den Recyclinghöfen sowie im Bereich aller Sammelstellen sind die Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Besuchern sowie zum Betriebspersonal einhalten.
- In der Warteschlange bitte im Fahrzeug bleiben.
- Bitte nur 1 Person das Auto verlassen – es sei denn für die Entladung sind 2 Personen notwendig.
- Betriebspersonal kann aus Gründen des Infektionsschutzes nicht beim Entladen helfen.
- Geräte zum Entladen (z. B. Besen, Gabel, Handschuhe) bitte selbst mitbringen.
Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldshut
- Benutzungsordnung.pdf
(PDF Datei - 36 KB)