22.12.2021
Zutritt zum Landratsamt im Neuen Jahr nur noch mit 3G-Nachweis
Ab dem 01. Januar 2022 gilt in allen Dienststellen des Landratsamtes Waldshut die 3G-Regelung auch für Besucherinnen und Besucher. Das bedeutet, dass nur Personen zu persönlichen Vorsprachen eingelassen werden, die geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind.Für eine geordnete und einheitliche Zugangskontrolle wird daher festgelegt, dass alle Verwaltungsgebäude ab dem 01.01.2022 – soweit möglich - nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden sollen.
An der Einlasskontrolle bedarf es ab dem 01.01.2022 dem Vorzeigen eines der nachfolgenden Nachweise:
- Impfnachweise sind in durch elektronische Anwendungen auslesbarer Form vorzulegen. Bspw. mittels eines QR-Codes aus der Corona-Warn-App/CovPass-App oder EU-Covid-19-Zertifikat.
- Genesungsnachweise können sowohl elektronisch auslesbar als auch in Papierform erfolgen. Hierfür bedarf es dem Nachweis eines positiven PCR-Tests. Die zugrundeliegende Testung muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen.
- Bescheinigung eines negativen Schnelltests, der nicht als 24 Stunden ist und von einer offiziellen Teststelle nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung stammt (bspw. Bürgertest, Arztpraxen, Apotheken etc.). Selbsttests werden ausdrücklich nicht anerkannt.
- Bescheinigung eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Besucherinnen und Besucher ohne gültigen 3G-Nachweis werden abgewiesen.
Darüber hinaus besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2).