18.01.2022
Haushalte und Gewerbebetriebe sollen dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Änderungen zeitnah durchgeben
Ihre Mithilfe ist gefragt!Ab März 2022 werden wieder die Abfallgebührenbescheide versandt. Leider kommt es nach dem Versand der Gebührenbescheide immer wieder zu Beschwerden und Korrekturen, wenn Adressänderungen, Namensänderungen und Änderungen des Wohnorts nicht mitgeteilt werden.
Damit diese im Nachgang nicht nötig sind, bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um Ihre Mithilfe.
Teilen Sie uns bitte zeitnah mit, wenn sich folgende Änderungen bei Ihnen ergeben:
- Zuzug in den Landkreis
- Umzug mit oder ohne Mitnahme der Müllgefäße
- Wegzug aus dem Landkreis
- Namensänderung z. B. durch Heirat/Tod des Tonneninhabers
- Änderung der Kontaktdaten z. B. Telefonnummer/E-Mail
- Einzug in bestehenden Haushalt
- Gewerbean-/abmeldung
- Müllgemeinschaft eintragen/ändern/austragen
Hintergrund:
Jeder Haushalt/Gewerbebetrieb (Haupt- und Nebengewerbe) hat seine Abfälle dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu überlassen. Zieht ein Haushalt in den Landkreis Waldshut, muss dieser Müllgebühren und Behälter zeitnah beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft anmelden. Beim Wegzug aus dem Landkreis sollten die Müllgebühren und Behälter zeitnah abgemeldet werden. Viele Bürger sind der Meinung, dass mit der An-/Abmeldung auf der Gemeinde auch die Müllgebühren/-behälter automatisch angemeldet/gekündigt sind Dies ist jedoch nicht der Fall. Deshalb laufen z. B. bei verspäteter Abmeldung die Gebühren unnötig weiter und die Müllbehälter werden unberechtigterweise zum Teil von Fremden weiter genutzt. Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat, in dem Sie uns die Änderung mitteilen. Ziehen Sie z. B. im April um (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber erst im Mai, müssen Sie bis Ende Mai Gebühren bezahlen.