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Landkreis WaldshutAbfallwirtschaft
Landkreis
Waldshut
16.03.2022

Falsche Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien ist „brandgefährlich“

Lithiumhaltige Batterien und Akkus (auch beschädigte) landen fälschlicherweise oft im Hausmüll und können dadurch Brände hervorrufen. Sachgerecht werden Lithium-Ionen-Batterien in Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen entsorgt.

Batteriebetriebene Geräte enthalten immer häufiger Lithium-Ionen-Batterien. Bei unsachgemäßer Entsorgung stellen sie jedoch eine Brandgefahr dar. Ob fest im Gerät verbaut oder herausnehmbar, sind lithiumhaltige Batterien und Akkus im wahrsten Sinne des Wortes „brandgefährlich“. So vergeht kaum eine Woche, in der es im Zusammenhang mit der Verwertung von Lithium-Ionen-Batterien nicht zu einem Brandereignis in der Entsorgungsbranche kommt. Aus diesem Grund gibt die Abfallwirtschaft des Landkreises Tipps und Hinweise rund um die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien:
  • Ausgediente Lithium-Ionen-Batterien bergen ein hohes Brand- oder Explosionsgefahr. Sie gehören daher (genau wie alle anderen Batterien) keinesfalls in den Hausmüll, Biomüll oder Gelben Sack. Hintergrund ist, dass in der Entsorgungsanlage der Hausmüll verbrannt wird. Darin enthaltene Lithium-Ionen-Batterien explodieren im Feuerraum der Verbrennungsanlage und können erhebliche Schäden verursachen.
  • Unabhängig ob man neue Batterien kauft oder nicht, sind Händler zur Rücknahme dieser Batterien verpflichtet. Aber Achtung: Händler müssen nur die Batterietypen zurücknehmen, die sie auch im Sortiment führen oder geführt haben. Verkauft der Händler keine Lithium-Ionen-Batterien, muss er sie auch nicht zurücknehmen.
  • Eine Rückgabe dieser Batterien ist auch auf allen Recyclinghöfen des Landkreises Waldshut in einem gesonderten Behälter möglich.
  • Damit kein Kurzschluss entsteht, gilt es bei der Lagerung und beim Transport von Lithium-Ionen-Batterien die Pole abzukleben. Diese Batterien dürfen auch keinesfalls großer Hitze ausgesetzt werden, weil Explosionsgefahr besteht. Auch muss darauf geachtet werden, dass sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
  • Elektrokleingeräte mit fest eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, wie Smartphones beispielsweise, sind auf den Recyclinghöfen in die dafür vorhandenen separaten Sammelboxen einzuwerfen.
Übrigens: Gemäß Transportrecht werden Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrgut eingestuft und müssen beim Transport entsprechend gekennzeichnet werden.