27.03.2023
Keine Leerung überfüllter Restmülltonnen
Die Abfallwirtschaft des Landkreises beobachtet seit geraumer Zeit eine Zunahme von überfüllten Restmülltonnen und weist deshalb darauf hin, dass die Abfallbehälter nur soweit gefüllt werden dürfen, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt.Bitte beachten Sie, dass auch das Einstampfen und Pressen von Abfällen in die Abfallbehälter nicht gestattet ist. Restmülltonnen, die mit geöffnetem Deckel zur Leerung bereitstehen, werden daher reklamiert und ungeleert stehen gelassen. Beanstandet der Entsorgerbetrieb, die Firma Kühl, eine überfüllte Mülltonne, wird ein Beweisfoto angefertigt welches an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft übermittelt und im Kundenkonto hinterlegt wird.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die Müllgefäße stets mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitzustellen. Dies gilt schon allein aus hygienischen Gründen und um zu verhindern, dass Teile des Abfalls bei der Leerung auf die Straße fallen. Überfüllmengen schädigen zudem die Allgemeinheit, denn fehlende Leerungsgebühren müssen von allen Nutzerinnen und Nutzern aufgebracht werden.