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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut
17.12.2020

Zwei ungerade Kalenderwochen zum Jahreswechsel – Besondere Regelungen bei der Müllentsorgung in KW 1/2021

Der Jahreswechsel 2020 / 2021 weist eine Besonderheit auf: Es folgen zwei ungerade Kalenderwochen aufeinander. Da im Landkreis Waldshut die Müllentsorgung nach geraden und ungeraden Kalenderwochen gestaffelt ist, ergeben sich hieraus für diesen Jahreswechsel gesonderte Regelungen, die wir nachfolgend nochmals kurz zusammenfassen:

Sammelgebiet Ost, Restmüllabfuhr gerade Wochen, Biomüllabfuhr ungerade Wochen:

Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, die Restmülltonne in KW 52 auf jeden Fall leeren zu lassen, da die nächste turnusmäßige Abfuhr erst 3 Wochen später erfolgt, also in KW 2 des neuen Jahres.
Ausnahme wegen Feiertagsverschiebung: Bonndorf, Eggingen, Stühlingen und Wutach – hier erfolgt die letzte Leerung in 2020 bereits am Samstag, den 19.12.2020 (KW 51) und dann erst wieder in KW 2.

Falls das Volumen der Restmülltonne nicht ausreichen sollte, stellt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft allen Bürgerinnen und Bürgern des östlichen Sammelgebietes ein Zusatzangebot zur Annahme von amtlichen Restmüllsäcken wie folgt zur Verfügung:

- Annahme von Restmüllsäcken auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllannahme
Grafenhausen
Hohentengen
Höchenschwand
Klettgau-Grießen
GAK Küssaberg/Ettikon
Waldshut (Bleiche)
RAZ Münchingen

- Container für die Annahme von amtlichen Restmüllsäcken auf den Recyclinghöfen
Degernau
Jestetten

- Die Entsorgungsfirma Kühl stellt in KW 1 am Standort Ihrer Niederlassung in Waldshut, Felsenauer Str. 18, zwei Großcontainer für die Annahme von Restmüllsäcken bereit.

Von dieser Regelung sind alle Anwesen des Landkreises, die eine wöchentliche Restmüllabfuhr haben, nicht betroffen.

Sammelgebiet West, Biomüllabfuhr gerade Wochen, Restmüllabfuhr ungerade Wochen:

Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, die Biomülltonne in KW 52 auf jeden Fall leeren zu lassen, da die nächste turnusmäßige Abfuhr erst 3 Wochen später erfolgt, also in KW 2 des neuen Jahres.
Ausnahme wegen Feiertagsverschiebung: Bernau, Dachsberg, Ibach, St. Blasien und Todtmoos – hier erfolgt die letzte Leerung in 2020 bereits am Samstag, den 19.12.2020 (KW 51) und dann erst wieder in KW 2.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet um Verständnis für diese Sonderregelung.