Altholz
Allgemeine Informationen
Zum Altholz (Klassen A I bis A III) gehören alle Holzabfälle mit Ausnahme von A IV-Holz (z. B. Holz aus dem Außenbereich). Einzelstücke sollten möglichst nicht mehr als 50 kg wiegen und nicht breiter als 1,50 m sein. Altholz, das außerhalb von Umbaumaßnahmen in Haushalten anfällt (insbesondere Möbelholz) kann entweder auf den Recyclinghöfen selbst abgegeben werden oder man kann es auch bequem vor der Haustüre abholen lassen.
Holz aus Umbaumaßnahmen muss gebührenpflichtig entsorgt werden.
Jeder Haushalt erhält zu Beginn eines Jahres zwei Abrufkarten mit dem Müllkalender. Ihre Abrufkarten finden Sie dort auf der letzten Seite. Mittels der Abrufkarten, aber auch per Telefax, Onlinebestellung, Telefon oder E-Mail können Sie die Abholung Ihres Möbelholzes beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft buchen. Eine Bestellung verbraucht je nach der zu entsorgenden Menge (2 oder 4 m³) eine bzw. zwei Abrufkarten. Werden mehr als 2 Abrufkarten verwendet, wird die übersteigende Sperrmüll-/Möbelholzmenge in Rechnung gestellt.
Sollten Sie Ihre Abrufkarten verloren haben, können Ersatzkarten über die Bürgermeisterämter bezogen werden. Alternativ können diese auch beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut abgeholt werden.
Falls Sie für die Buchung einer Abholung andere Bestellarten als die Abrufkarte nutzen, z. B. die telefonische Anmeldung oder die Online-Anmeldung, brauchen Sie keine Abrufkarte. Diese Anmeldung wird dann wie eine Abrufkarte behandelt und im System bei Ihrem Gebührenkonto hinterlegt.
Holz aus Umbaumaßnahmen muss gebührenpflichtig entsorgt werden.
Jeder Haushalt erhält zu Beginn eines Jahres zwei Abrufkarten mit dem Müllkalender. Ihre Abrufkarten finden Sie dort auf der letzten Seite. Mittels der Abrufkarten, aber auch per Telefax, Onlinebestellung, Telefon oder E-Mail können Sie die Abholung Ihres Möbelholzes beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft buchen. Eine Bestellung verbraucht je nach der zu entsorgenden Menge (2 oder 4 m³) eine bzw. zwei Abrufkarten. Werden mehr als 2 Abrufkarten verwendet, wird die übersteigende Sperrmüll-/Möbelholzmenge in Rechnung gestellt.
Sollten Sie Ihre Abrufkarten verloren haben, können Ersatzkarten über die Bürgermeisterämter bezogen werden. Alternativ können diese auch beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut abgeholt werden.
Falls Sie für die Buchung einer Abholung andere Bestellarten als die Abrufkarte nutzen, z. B. die telefonische Anmeldung oder die Online-Anmeldung, brauchen Sie keine Abrufkarte. Diese Anmeldung wird dann wie eine Abrufkarte behandelt und im System bei Ihrem Gebührenkonto hinterlegt.