Das DARF in den Grünschnitt
- Baum-/Strauchschnitt
- Rasenschnitt
- Heckenschnitt
- Laub (auch vom Buchsbaumzünsler oder von der Miniermotte befallen)
- Abraum von Beeten und Balkonkästen
- Heu
- Äste bis 15 cm Durchmesser und max. 1,20 m Länge (nicht in allen Standorten - bitte Hinweise im Abfall-ABC beachten)
- Wurzelstöcke/Baumwurzeln (nur in der Kompostierungsanlage Küssaberg (siehe Abfall-ABC)
Das DARF NICHT in den Grünschnitt
- Verunreinigter Grünabfall mit Steinen, Sand, Erde oder Tierstreu
- Grünabfall von schadstoffbelasteten Grundstücken
- Fallobst
- Sägemehl, Sägespäne und ähnliche Produktionsabfälle
- Stämme und Bretter
- Treibgut
- Kränze u. ä.
- Ambrosiapflanzen müssen in einer Plastiktüte luftdicht verpackt über die Restmülltonne entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der hochallergenen Pflanze zu verhindern
Sie sind unsicher, wo Ihr Grünabfall hingehört – schauen Sie ins
Abfall-ABCGrünschnitt und Biotonne
Warum die Biotonne eine wertvolle Ergänzung/Alternative zur Grünschnittsammelstelle ist:
- Ihre Obst- u. Gemüseabfälle, die Sie nicht zur Grünschnittsammelstelle geben dürfen, sind viel zu wertvoll für den Hausmüll. Nutzen Sie die Biotonne und leisten Sie auf diese Weise einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.
- In Ihrem Garten gibt es Fallobst, das nicht in den Grünschnitt darf? Auch hier ist die Biotonne eine wertvolle Alternative. Und die Restmülltonne wird entfrachtet, was Leerungsgebühren spart.
- Bei kleineren Mengen Grünschnitt (den wöchentlichen Rasenschnitt zum Beispiel) können Sie sich die Fahrt zur Grünschnittsammelstelle sparen, wenn Sie die Biotonne nutzen – da freut sich die Umwelt gleich doppelt. (Von der Miniermotte und vom Buchsbaumzünsler befallenes Material darf aufgrund des dichtschließenden Deckels problemlos in der Biotonne entsorgt werden - dies spart unter Umständen weite Anfahrtswege nach Küssaburg und Bad Säckingen.)
Unser Kompost
Unser Kompost ist
gütegesichert; was heißt das? Unser Kompost wird durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) regelmäßig geprüft. Unabhängige Prüflabore überwachen laufend die Qualität von „Unser Kompost“ und sichern damit einen hohen Produktionsstandard hinsichtlich folgender Kriterien:
- Hygiene
- Fremdstoffe
- Pflanzenverträglichkeit
- Rottegrad
- Wassergehalt
- Organische Substanz
- Schadstoffgehalte
- Angaben zur Deklaration
Was sind die Vorteile von „Unser Kompost“?
- Ohne chemische Zusätze aus rein pflanzlichen Wertstoffen
- Förderung der Bodenfruchtbarkeit
- Verbesserung der Bodenstruktur
- Förderung des gesunden Wachstums
- Frei von Unkrautsamen
- Preiswerte und positive Alternative zur chemischen Düngung
"Unser Kompost" findet im Gartenbau ebenso Verwendung wie bei Rasenanlagen und beim Anbau von Sträuchern.
Unter
Gebühren/Gebührenpflichtige Entsorgung finden Sie die Preisliste für:
- "Unser Kompost"
- weitere Angebote wie Rindenmulch, Hackschnitzel und Blumenerde
- kostenpflichtige Anlieferungen (z. B. mehr als 2 m³ Grünabfall)
Exemplarisches Prüfzeugnis der Bundesgütegemeinschaft Kompost
Die Prüfzeugnisse werden viermal im Jahr erstellt. Untenstehend finden Sie exemplarisch ein Prüfzeugnis. Das aktuelle Prüfzeugnis kann bei Bedarf jederzeit bei uns angefragt werden. Zudem hängt das jeweils aktuelle Prüfzeugnis auch in den Räumlichkeiten der Grünkompostierungsanlage Küssaberg aus.
+
FAQ Grünabfälle
+
Warum darf ich kein Fallobst oder Gemüseabfälle zur Grünkompostierung bringen?
Fallobst und Gemüseabfälle enthalten oft sehr viel Wasser, welches dann als Sickerwasser aufgefangen, aufwändig gereinigt und dann Richtung Kläranlage verbracht werden müsste. Dafür sind Grünkompostierungsanlagen jedoch nicht ausgelegt. Außerdem locken diese Abfälle oft unerwünschte tierische Gäste an. Deshalb müssen sie über die Bio- oder Restmülltonne entsorgt werden.
+
Warum darf ich als Bürger nicht mehr als 2 m³ Grünschnitt abgeben, auch wenn mein Garten sehr groß ist und ich teilweise wesentlich mehr Grünschnitt habe?
Auch bei entsprechenden Gewerbebetrieben fällt sehr viel Grünabfall an, und dieser ist kostenpflichtig. Da bei größeren Mengen die Recyclinghofbetreiber nicht unterscheiden können, ob Sie nur ein Bürger mit extrem großem Garten oder eben Gewerbetreibender sind, wurde die Grenze von 2 m³ als „haushaltsüblich“ gezogen. Der Kreistag hat vor vielen Jahren beschlossen, dass Anbietermengen von bis zu 2 m³ als haushaltsübliche Menge kostenfrei sind. Hierdurch wird insbesondere auf Recyclinghöfen verhindert, dass die dortigen Grünschnitt-Container durch wenige Großanlieferer vollständig befüllt werden, und dann andere Anlieferer abgewiesen werden müssen.
+
Warum darf ich vom Buchsbaumzünsler und der Miniermotte befallene Pflanzen nur zu den Grünkompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen bringen?
Im Gegensatz zu den Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen, werden auf dem normalen Hauskompost in der Regel nicht die erforderlichen Temperaturen erreicht, um diese Schädlinge unschädlich zu machen.
Die dezentralen Grünschnittsammelstellen werden von den privaten Betreibern nicht kontinuierlich überwacht wie die Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Deshalb darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material auf diesen Sammelstellen nicht abgegeben werden!
Alternativ kann und darf befallenes Material auch in der Biotonne entsorgt werden.