Startseite Kontaktformular Telefon Menü
Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut

Grünabfall

Allgemeine Infos

  • Grünabfälle (keine Küchenabfälle) können im Landkreis Waldshut auf den Recyclinghöfen zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Nicht gewerbliche Anlieferungen (aus Privathaushalten) sind bis zu 2 m³ pro Woche gebührenfrei.
  • Darüber hinaus gibt es im Landkreis Waldshut zwei Kompostierungsanlagen, in denen Grünabfälle (jedoch keine Küchenabfälle), auch bei Mengen über 2 m³ pro Woche sowie gewerbliche Anlieferungen kostenpflichtig abgegeben werden können und die dort zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden. Eine Anlage befindet sich in der Gemeinde Küssaberg (Gewerbegebiet Ettikon), die andere in Obersäckingen (Stadt Bad Säckingen). Die Anlage in Küssaberg wird zu 100% vom Landkreis betrieben. An der Kompostierungsanlage in Obersäckingen ist der Landkreis Waldshut zu 50 % beteiligt. Beide Anlagen erzeugen einen gütegesicherten, überwachten Kompost, der unter der Bezeichnung "Unser Kompost" vermarktet wird.
    Wo Grünabfälle überall angenommen werden erfahren Sie unter der Rubrik Annahmestellen.
  • Neben den beiden Kompostierungsanlagen gibt es noch elf, über den Landkreis verteilte dezentrale Grünschnittsammelstellen. Auf diesen Grünschnittsammelstellen können, wie bei den Kompostierungsanlagen auch, Hecken und Rasenschnitt, Abraum von Beeten, Balkonpflanzen, Laub und Baumholz abgegeben werden. Die Sammelstellen sind (bis auf Eberfingen, Grafenhausen, Sankt-Blasien/Menzenschwand und Todtmoos) Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. An Sonn- und Feiertagen sind die Anlagen geschlossen. Das Sammelgut wird gehäckselt, kompostiert sowie im Sinne der Bioabfallverordnung hygienisiert und in dieser Form auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Die Anlieferung des Grünschnitts ist auch hier bis zu einem Volumen von 2 m³ kostenfrei. Größere Mengen sind kostenpflichtig und müssen in die ausliegenden Anlieferlisten/-belege eingetragen werden.
  • Auch vom Buchsbaumzünsler und von der Miniermotte befallene Pflanzenteile dürfen angeliefert werden - allerdings nur auf den Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Da der gesammelte Grünschnitt hier unmittelbar nach der Sammlung kompostiert wird, ist gewährleistet, dass die Schädlinge im Kompostierungsprozess abgetötet werden.
    Wichtiger Hinweis: Die dezentralen Grünschnittsammelstellen werden nicht kontinuierlich überwacht wie die Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Deshalb darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material auf diesen Sammelstellen nicht abgegeben werden!
  • Die Ambrosia-Pflanze muss in einer Plastiktüte luftdicht verpackt über die Restmülltonne entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der hochallergenen Pflanze zu verhindern.

Ansprechpartner

  • Frau Alexandra Guggenberger
    Tel. (07751) 86-5411,

Das DARF in den Grünschnitt

Das DARF NICHT in den Grünschnitt

Sie sind unsicher, wo Ihr Grünabfall hingehört – schauen Sie ins Abfall-ABC

Grünschnitt und Biotonne

Warum die Biotonne eine wertvolle Ergänzung/Alternative zur Grünschnittsammelstelle ist:

Unser Kompost

Gütezeichen KompostUnser Kompost ist gütegesichert; was heißt das? Unser Kompost wird durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) regelmäßig geprüft. Unabhängige Prüflabore überwachen laufend die Qualität von „Unser Kompost“ und sichern damit einen hohen Produktionsstandard hinsichtlich folgender Kriterien:
  • Hygiene
  • Fremdstoffe
  • Pflanzenverträglichkeit
  • Rottegrad
  • Wassergehalt
  • Organische Substanz
  • Schadstoffgehalte
  • Angaben zur Deklaration
Was sind die Vorteile von „Unser Kompost“?
"Unser Kompost" findet im Gartenbau ebenso Verwendung wie bei Rasenanlagen und beim Anbau von Sträuchern.

Unter Gebühren/Gebührenpflichtige Entsorgung finden Sie die Preisliste für:

  • "Unser Kompost"
  • weitere Angebote wie Rindenmulch, Hackschnitzel und Blumenerde
  • kostenpflichtige Anlieferungen (z. B. mehr als 2 m³ Grünabfall)

Exemplarisches Prüfzeugnis der Bundesgütegemeinschaft Kompost

Die Prüfzeugnisse werden viermal im Jahr erstellt. Untenstehend finden Sie exemplarisch ein Prüfzeugnis. Das aktuelle Prüfzeugnis kann bei Bedarf jederzeit bei uns angefragt werden. Zudem hängt das jeweils aktuelle Prüfzeugnis auch in den Räumlichkeiten der Grünkompostierungsanlage Küssaberg aus.

+
FAQ Grünabfälle

+
Warum darf ich kein Fallobst oder Gemüseabfälle zur Grünkompostierung bringen?

Fallobst und Gemüseabfälle enthalten oft sehr viel Wasser, welches dann als Sickerwasser aufgefangen, aufwändig gereinigt und dann Richtung Kläranlage verbracht werden müsste. Dafür sind Grünkompostierungsanlagen jedoch nicht ausgelegt. Außerdem locken diese Abfälle oft unerwünschte tierische Gäste an. Deshalb müssen sie über die Bio- oder Restmülltonne entsorgt werden.

+
Warum darf ich als Bürger nicht mehr als 2 m³ Grünschnitt abgeben, auch wenn mein Garten sehr groß ist und ich teilweise wesentlich mehr Grünschnitt habe?

Auch bei entsprechenden Gewerbebetrieben fällt sehr viel Grünabfall an, und dieser ist kostenpflichtig. Da bei größeren Mengen die Recyclinghofbetreiber nicht unterscheiden können, ob Sie nur ein Bürger mit extrem großem Garten oder eben Gewerbetreibender sind, wurde die Grenze von 2 m³ als „haushaltsüblich“ gezogen. Der Kreistag hat vor vielen Jahren beschlossen, dass Anbietermengen von bis zu 2 m³ als haushaltsübliche Menge kostenfrei sind. Hierdurch wird insbesondere auf Recyclinghöfen verhindert, dass die dortigen Grünschnitt-Container durch wenige Großanlieferer vollständig befüllt werden, und dann andere Anlieferer abgewiesen werden müssen.

+
Warum darf ich vom Buchsbaumzünsler und der Miniermotte befallene Pflanzen nur zu den Grünkompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen bringen?

Im Gegensatz zu den Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen, werden auf dem normalen Hauskompost in der Regel nicht die erforderlichen Temperaturen erreicht, um diese Schädlinge unschädlich zu machen.

Die dezentralen Grünschnittsammelstellen werden von den privaten Betreibern nicht kontinuierlich überwacht wie die Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Deshalb darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material auf diesen Sammelstellen nicht abgegeben werden!

Alternativ kann und darf befallenes Material auch in der Biotonne entsorgt werden.