Grünabfall
Allgemeine Infos
- Grünabfälle (keine Küchenabfälle) können im Landkreis Waldshut auf den Recyclinghöfen zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Nicht gewerbliche Anlieferungen (aus Privathaushalten) sind bis zu 2 m³ pro Woche gebührenfrei.
- Darüber hinaus gibt es im Landkreis Waldshut zwei Kompostierungsanlagen, in denen Grünabfälle (jedoch keine Küchenabfälle), auch bei Mengen über 2 m³ pro Woche sowie gewerbliche Anlieferungen kostenpflichtig abgegeben werden können und die dort zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden. Eine Anlage befindet sich in der Gemeinde Küssaberg (Gewerbegebiet Ettikon), die andere in Obersäckingen (Stadt Bad Säckingen). Die Anlage in Küssaberg wird zu 100% vom Landkreis betrieben. An der Kompostierungsanlage in Obersäckingen ist der Landkreis Waldshut zu 50 % beteiligt. Beide Anlagen erzeugen einen gütegesicherten, überwachten Kompost, der unter der Bezeichnung "Unser Kompost" vermarktet wird.
Wo Grünabfälle überall angenommen werden erfahren Sie unter der Rubrik Annahmestellen. - Neben den beiden Kompostierungsanlagen gibt es noch elf, über den Landkreis verteilte dezentrale Grünschnittsammelstellen. Auf diesen Grünschnittsammelstellen können, wie bei den Kompostierungsanlagen auch, Hecken und Rasenschnitt, Abraum von Beeten, Balkonpflanzen, Laub und Baumholz abgegeben werden. Die Sammelstellen sind (bis auf Eberfingen, Grafenhausen, Sankt-Blasien/Menzenschwand und Todtmoos) Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. An Sonn- und Feiertagen sind die Anlagen geschlossen. Das Sammelgut wird gehäckselt, kompostiert sowie im Sinne der Bioabfallverordnung hygienisiert und in dieser Form auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Die Anlieferung des Grünschnitts ist auch hier bis zu einem Volumen von 2 m³ kostenfrei. Größere Mengen sind kostenpflichtig und müssen in die ausliegenden Anlieferlisten/-belege eingetragen werden.
- Auch vom Buchsbaumzünsler und von der Miniermotte befallene Pflanzenteile dürfen angeliefert werden - allerdings nur auf den Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Da der gesammelte Grünschnitt hier unmittelbar nach der Sammlung kompostiert wird, ist gewährleistet, dass die Schädlinge im Kompostierungsprozess abgetötet werden.
Wichtiger Hinweis: Die dezentralen Grünschnittsammelstellen werden nicht kontinuierlich überwacht wie die Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Deshalb darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material auf diesen Sammelstellen nicht abgegeben werden! - Die Ambrosia-Pflanze muss in einer Plastiktüte luftdicht verpackt über die Restmülltonne entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der hochallergenen Pflanze zu verhindern.
Ansprechpartner
- Frau Alexandra Guggenberger
Tel. (07751) 86-5411,
