Kühlgeräte
Allgemeine Informationen
In die Kategorie Kühlgeräte gehören alle sogenannten Wärmeüberträger. Sie zählen im Landkreis Waldshut nicht zum Elektro(nik)schrott und auch nicht zum (Metall)Schrott. Hintergrund ist, dass diese Geräte evtl. ozonschädigendes FCKW enthalten können. Die Abgabe dieser Geräte ist daher nur auf bestimmten Recyclinghöfen möglich. Die genauen Annahmestellen finden Sie auch im Abfall-ABC. Im Landkreis Waldshut gibt es keine vom Landkreis Waldshut organisierte Straßensammlung von Kühlgeräten! Eine Rückgabe ist auch über den Handel möglich. Bitte beim Kauf den Händler direkt ansprechen, dass ein Altgerät zurückgenommen werden soll!