(Metall)Schrott
Allgemeine Informationen:
Zum Schrott gehören Altmetalle, also Gegenstände aus Metall. Beispiele hierfür finden Sie unter Was darf/was darf nicht zum Altmetall.
Bitte beachten Sie, dass die Einzelteile nicht mehr als 1,50 m breit sein dürfen und das Einzelgewicht der Teile 50 kg nicht überschreiten darf.
Generell haben Sie die Möglichkeit, Schrott auf fast allen Recyclinghöfen selbst abzugeben. Darüber hinaus übernehmen unsere Partnervereine die Schrottsammlung im Landkreis. Termine der Vereinssammlungen erfahren Sie beim Landratsamt, Tel. 07751 /86-5422, aus den Tageszeitungen und aus den Mitteilungsblättern der Städte und Gemeinden.
Bitte beachten Sie, dass die Einzelteile nicht mehr als 1,50 m breit sein dürfen und das Einzelgewicht der Teile 50 kg nicht überschreiten darf.
Generell haben Sie die Möglichkeit, Schrott auf fast allen Recyclinghöfen selbst abzugeben. Darüber hinaus übernehmen unsere Partnervereine die Schrottsammlung im Landkreis. Termine der Vereinssammlungen erfahren Sie beim Landratsamt, Tel. 07751 /86-5422, aus den Tageszeitungen und aus den Mitteilungsblättern der Städte und Gemeinden.
Entsorgung auch über Handel möglich
Für größere Geräte, wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Herde und Wäschetrockner gilt das Prinzip "Alt gegen Neu": Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z. B. Herd gegen Herd) zurückgenommen werden. Bitte beim Kauf direkt klären, dass ein Altgerät zurückgenommen werden soll!
Das DARF in den Schrott
Gesammelt werden Altmetalle z. B.
- Töpfe und Pfannen aus dem Haushalt
- Defekte Fahrräder
- Wasch- u. Spülmaschinen
- Herde
- Wäschetrockner (keine Wärmepumpentrockner)
- Bügelbrett
- Kinderroller
- Spülbecken (aus Metall)
- Vogelkäfig (Metall)
Ansprechpartner
- Vereinssammlungen, Carmen Elbert
Tel. (07751) 86-5422, - Allgemeine Fragen, Georgia Schwind
Tel. (07751) 86-5408,