Warum muss ich Müllgebühren bezahlen?
Private Haushalte
Private Haushalte müssen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Das gilt für jeden Haushalt und ist mit Gebühren belegt. Wie das genau geschieht, regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch eine Satzung. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut legt in § 3 fest, dass Grundstückseigentümer, denen Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbau-Berechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen, verpflichtet sind, ihre Grundstücke an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen
Gewerbebetriebe
Bei Gewerbebetrieben/Institutionen treten an die Stelle der Haushalte sogenannte Einwohnergleichwerte, aus denen sich die Gebühren dann errechnen. Weiterführende Informationen zu den Einwohnergleichwerten sowie zur Erhebung der Müllgebühren für Gewerbebetriebe finden Sie in der Rubrik Gewerbe.