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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut

Gebühren

Grundsatz und Bemessungsgrundlage der Gebühren

Jeder Haushalt/Gewerbebetrieb (Haupt- und Nebengewerbe) unterliegt gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut dem Anschluss- und Benutzungszwang.

Der Landkreis erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. Bei der Bemessung der Gebühren werden insbesondere auch die Kosten aller abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung mit dem Ziel der Abfallvermeidung und -verwertung sowie der Nachsorge berücksichtigt.

Die Benutzungsgebühren werden erhoben für:
  • das Einsammeln, Befördern und Ablagern von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll
  • einschließlich der Abfuhr von Sperrmüll
  • des getrennten Einsammelns von Abfällen
  • das Betreiben der Einrichtungen zur Wiederverwertung von Abfällen (Recyclinghöfe)
  • sowie die Durchführung der Abfuhr von Problemabfällen (Schadstoffen) aus Haushaltungen (§§ 8 bis 13 Abfallwirtschaftssatzung).

Sie sind abhängig von Zahl und Größe der nach § 9 Abfallwirtschaftssatzung vorzuhaltenden Restmülltonnen.

Weitere Hinweise zu den Gebühren finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung sowie in der Gebührensatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.

Unsere Preislisten für gebührenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten sowie für Kompost, Blumenerde etc. finden Sie unter Gebührenpflichtige Entsorgung/Preislisten.

Zusammensetzung der Müllgebühren für die Restmülltonne

  • Unsere Müllgebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Mit der Jahresgebühr werden die Fixkosten der Abfallwirtschaft, z.B. die Kosten für die Recyclinghöfe, die Wertstoff- und Schadstoffsammlungen, die Grünkompostierungs- sowie die Verwaltungskosten gedeckt. Die Jahresgebühr richtet sich nach der Größe des verwendeten Müllbehälters. Mit der Leerungsgebühr, die ebenfalls von der Größe des Behälters abhängig ist, werden die Kosten für das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen der bereitgestellten Abfälle erhoben.
  • Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft der Mülleimer zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen bei der Restmülltonne veranschlagt und auch automatisch berechnet.
  • Wichtiger Hinweis:Die Biotonne ist kostenfrei und kostet keine Leerungsgebühren, sofern sie korrekt befüllt wird. Auch die Papiertonne ist im Landkreis Waldshut kostenfrei. In der Müllgebühr, die jeder Haushalt jährlich entrichtet, sind auch die Kosten für die Biotonnen / die Blauen Tonnen mit eingepreist, so dass keine separaten Gebühren erhoben werden.

Ansprechpartner

  • Sekretariat
    Tel. (07751) 86-5401
  • Kundenservice
    Tel. (07751) 86-5432
  • Mahnwesen Hotline
    Tel. (07751) 86-5430
  • Abfallberatung
    Tel. (07751) 86-5408
  • Recyclinghöfe
    Tel. (07751) 86-5408
  • Entsorgungsnachweise
    Tel. (07751) 86-5411
  • Fragen zu Bauschutt
    Tel. (07751) 86-5404
  • Fragen zur Biotonne
    Tel. (07751) 86-5440
  • Vereinssammlungen Papier und Schrott
    Tel. (07751) 86-5422
  • Gewerbeabfallberatung
    Tel. (07751) 86-5422 und -5424
  • Schadstoffsammlung
    Tel. (07751) 86-5404

Zusammensetzung der Müllabfuhrgebühren

MüllbehälterJahresgebühr
(ohne Entleerung)
jede Leerung kostet
40 - Liter Gefäß109,38 €2,78 €
60 - Liter Gefäß129,81 €3,95 €
80 - Liter Gefäß152,66 €4,67 EUR
120 - Liter Gefäß189,39 €6,12 €
240 - Liter Gefäß328,16 €8,45 €
1100 - Liter Gefäß1.626,18 €41,89 €
bei zusätzlichem Bedarf
70 - Liter Müllsack
(Kauf und Abfuhr)
0,00 €4,50 €
 

Berechnungstabellen der Gesamtmüllgebühren (Jahresgebühr und Entleerungsgebühren) bei 10 und 26 Leerungen im Jahr

Müllbehälter10 Leerungen26 Leerungen
40 - Liter Gefäß109,38 € + (10 x 2,78 €)
= 137,18 €
109,38 € + (26 x 2,78 €)
= 181,66 €
60 - Liter Gefäß129,81 € + (10 x 3,95 €)
= 169,31 €
129,81 € + (26 x 3,95 €)
= 232,51 €
80 - Liter Gefäß152,66 € + (10 x 4,67 €)
= 199,36 €
152,66 € + (26 x 4,67 €)
= 274,08 €
120 - Liter Gefäß189,39 € + (10 x 6,12 €)
= 250,59 €
189,39 € + (26 x 6,12 €)
= 348,51 €
240 - Liter Gefäß328,16 € + (10 x 8,45 €)
= 412,66 €
328,16 € + (26 x 8,45 €)
= 547,86 €
1100 - Liter Gefäß1.626,18 € + (10 x 41,89 €)
= 2.045,08 €
1.626,18 € + (26 x 41,89 €)
= 2.715,32 €

Wie erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren?

Die Müllbehälter sind mit einem so genannten Ident-System ausgerüstet. Jedes Gefäß trägt also einen Chip mit der Nummer des Müllgefäßes. Bei der Leerung wird diese Nummer am Sammelfahrzeug gelesen und mit Datum im Bordrechner gespeichert. Alle Daten werden an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft überspielt, wo für jeden Haushalt die individuelle Leerungsgebühr präzise errechnet werden kann.

Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat, in dem Sie uns die Anmeldung/Abmeldung mitteilen. Ziehen Sie z.B. im April um (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber erst im Mai, müssen Sie bis Ende Mai Gebühren bezahlen.