Gebühren
Grundsatz und Bemessungsgrundlage der Gebühren
Jeder Haushalt/Gewerbebetrieb (Haupt- und Nebengewerbe) unterliegt gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut dem Anschluss- und Benutzungszwang.
Der Landkreis erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. Bei der Bemessung der Gebühren werden insbesondere auch die Kosten aller abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung mit dem Ziel der Abfallvermeidung und -verwertung sowie der Nachsorge berücksichtigt.
Die Benutzungsgebühren werden erhoben für:
Sie sind abhängig von Zahl und Größe der nach § 9 Abfallwirtschaftssatzung vorzuhaltenden Restmülltonnen.
Weitere Hinweise zu den Gebühren finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung sowie in der Gebührensatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.
Unsere Preislisten für gebührenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten sowie für Kompost, Blumenerde etc. finden Sie unter Gebührenpflichtige Entsorgung/Preislisten.
Der Landkreis erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. Bei der Bemessung der Gebühren werden insbesondere auch die Kosten aller abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung mit dem Ziel der Abfallvermeidung und -verwertung sowie der Nachsorge berücksichtigt.
Die Benutzungsgebühren werden erhoben für:
- das Einsammeln, Befördern und Ablagern von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll
- einschließlich der Abfuhr von Sperrmüll
- des getrennten Einsammelns von Abfällen
- das Betreiben der Einrichtungen zur Wiederverwertung von Abfällen (Recyclinghöfe)
- sowie die Durchführung der Abfuhr von Problemabfällen (Schadstoffen) aus Haushaltungen (§§ 8 bis 13 Abfallwirtschaftssatzung).
Sie sind abhängig von Zahl und Größe der nach § 9 Abfallwirtschaftssatzung vorzuhaltenden Restmülltonnen.
Weitere Hinweise zu den Gebühren finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung sowie in der Gebührensatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.
Unsere Preislisten für gebührenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten sowie für Kompost, Blumenerde etc. finden Sie unter Gebührenpflichtige Entsorgung/Preislisten.
Zusammensetzung der Müllgebühren für die Restmülltonne
- Unsere Müllgebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Mit der Jahresgebühr werden die Fixkosten der Abfallwirtschaft, z.B. die Kosten für die Recyclinghöfe, die Wertstoff- und Schadstoffsammlungen, die Grünkompostierungs- sowie die Verwaltungskosten gedeckt. Die Jahresgebühr richtet sich nach der Größe des verwendeten Müllbehälters. Mit der Leerungsgebühr, die ebenfalls von der Größe des Behälters abhängig ist, werden die Kosten für das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen der bereitgestellten Abfälle erhoben.
- Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft der Mülleimer zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen bei der Restmülltonne veranschlagt und auch automatisch berechnet.
- Wichtiger Hinweis:Die Biotonne ist kostenfrei und kostet keine Leerungsgebühren, sofern sie korrekt befüllt wird. Auch die Papiertonne ist im Landkreis Waldshut kostenfrei. In der Müllgebühr, die jeder Haushalt jährlich entrichtet, sind auch die Kosten für die Biotonnen / die Blauen Tonnen mit eingepreist, so dass keine separaten Gebühren erhoben werden.
Ansprechpartner
- Sekretariat
Tel. (07751) 86-5401 - Kundenservice
Tel. (07751) 86-5432 - Mahnwesen Hotline
Tel. (07751) 86-5430 - Abfallberatung
Tel. (07751) 86-5408 - Recyclinghöfe
Tel. (07751) 86-5408 - Entsorgungsnachweise
Tel. (07751) 86-5411 - Fragen zu Bauschutt
Tel. (07751) 86-5404 - Fragen zur Biotonne
Tel. (07751) 86-5440 - Vereinssammlungen Papier und Schrott
Tel. (07751) 86-5422 - Gewerbeabfallberatung
Tel. (07751) 86-5422 und -5424 - Schadstoffsammlung
Tel. (07751) 86-5404