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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut

Gebührenfreie Entsorgungsmöglichkeiten

Im Landkreis Waldshut gibt es neben der kostenpflichtigen Restmüll-Entsorgung gebührenfreie Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle:

Biomüll:

Die Biotonne kostet, bei richtiger Befüllung ohne Störstoffe, weder eine Grund- noch eine Leerungsgebühr. In der Müllgebühr, die jeder Haushalt jährlich entrichtet, sind auch die Kosten für die Biotonnen mit eingepreist, so dass keine separaten Gebühren erhoben werden.

Blaue Tonne:

Die Blaue Tonne kostet, ebenfalls weder eine Grund- noch eine Leerungsgebühr. In der Müllgebühr, die jeder Haushalt jährlich entrichtet, sind auch die Kosten für die Blauen Tonnen mit eingepreist, so dass keine separaten Gebühren erhoben werden.

Gelber Sack:

Jedes Unternehmen muss eine Lizenzgebühr zahlen für eine Verpackung, die es auf den Markt bringt. Mit diesen Gebühren wird die Entsorgung und Verwertung der Verpackungsabfälle finanziert. Da die Lizenzgebühr der Hersteller aber im Produkt eingepreist ist, bezahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher die Entsorgung der Verpackung an der Supermarktkasse unbemerkt über den Produktpreis mit. Von Seiten des Landkreises Waldshut wird keine separate Gebühr hierfür erhoben.

Grünabfälle

Nicht gewerbliche Anlieferungen von Grünabfällen (aus Privathaushalten) auf unseren Annahmestellen sind bis 2 m³ pro Woche gebührenfrei.

Annahmestellen (Recyclinghöfe):

Im Landkreis Waldshut gibt es 23 Annahmestellen für recyclingfähige Abfälle aller Art, die die Bürger meist kostenfrei nutzen können. Ob Hartkunststoffe, Energiesparlampen, Altholz oder Elektroschrott – fast alle Abfälle lassen sich wiederverwerten und können dort abgegeben werden. Welche Abfälle auf welchem Recyclinghof abgegeben werden können finden Sie in der Rubrik Annahmestellen.