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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut
08.07.2019

Hinweis zur korrekten Überweisung der Müllgebühren

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft versandte vom 05.06.2019 bis zum 03.07.2019 an alle Haushalte die Müllgebühren-Vorauszahlungsbescheide für 2019. Auf dem Gebührenbescheid wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab 2019 eine neue Bankverbindung gilt und dass Überweisungen ausschließlich auf diese neue Bankverbindung zu leisten sind.
Leider muss der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft feststellen, dass die Müllgebühren immer noch auf das bis 31.12.2018 geltende Müllgebührenkonto überwiesen werden. Dies verursacht einen erheblichen Mehraufwand, da in jedem Einzelfall die eingegangenen Müllgebühren auf das neue Konto umgebucht werden müssen. Bei über 60.000 Bescheidempfängern verursacht dies einen erheblichen Mehraufwand.

Aus diesem Anlass bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft alle Kunden, die Haus- müllgebühren ausschließlich auf das in den Müllgebührenbescheiden genannte Konto zu überweisen. Die IBAN der neuen Bankverbindung lautet: DE46 6845 2290 0077 0839 88.
Ferner ist im Betreff der Überweisung unbedingt die neue zehnstellige Kundenkonto-nummer anzugeben. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese Kundenkontonummer nicht durch Leerstellen unterbrochen werden darf, sondern als fortlaufende Zifferfolge ohne Unterbruch anzugeben ist.
Schließlich bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um Angabe des korrekten Zahlbetrages und Bescheidempfängers. Der Zahlbetrag ist im Müllgebührenvorauszahlungs-bescheid für 2019 ausgewiesen als „Summe Vorauszahlungsgebühr für 2019“.