Wichtiger Hinweis: Dieser Haftungsausschluss regelt die Bedingungen für die unentgeltliche Überlassung gebrauchter Sport-, Fitness- und Freizeitgeräte sowie vergleichbarer Gegenstände mit erhöhtem Verletzungsrisiko aus der Wertstoffoase des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut (EBA). Hierzu zählen insbesondere Fahrräder, Roller, Inlineskates, Skateboards, Ski, Snowboards, Schlitten sowie Kraft- und Fitnessgeräte (z. B. Hantelbänke).
Das Formular, das Sie bei Mitnahme der obigen Geräte unterschreiben müssen, ist auf dieser Website unter
„Broschüren und Downloads/Infomaterial Recyclinghöfe und Wertstoffe“ zu finden. Es liegt in Papierform in der Wertstoffoase zum Unterschreiben aus.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch:
Hiermit bestätige ich, dass ich die nachfolgend aufgeführten Gegenstände freiwillig und unentgeltlich übernommen habe. Die Überlassung erfolgt als Schenkung oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.
Mir ist bekannt und ich akzeptiere, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, die ausschließlich zur Wiederverwendung abgegeben werden. Der EBA hat die Gegenstände weder auf ihre Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verkehrssicherheit oder Mängelfreiheit geprüft. Eine Gewähr für Zustand, Qualität, Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht übernommen.
Die Übernahme erfolgt wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmangelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.
Die Nutzung der übernommenen Gegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Vor der Inbetriebnahme oder Nutzung wird empfohlen, die Gegenstände gegebenenfalls fachgerecht überprüfen zu lassen.
Ich bestätige, die Gegenstände vor der Mitnahme selbst in Augenschein genommen zu haben. Mit der Übernahme übernehme ich die Verantwortung für deren sicheren Gebrauch, eine gegebenenfalls erforderliche Wartung oder Instandsetzung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung nach Ende der Nutzungsdauer.
Der EBA haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Überlassung oder Nutzung der Gegenstände ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.