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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut

Wertstoffoase - Gutes weitergeben, Schönes finden

Allgemeine Informationen

Das Bild zeigt im rechten Teil das Gebäude der Wertstoffoase. Das Gebäude ist antrhazitfarben hat ein weißes Oberlicht und ein Flachdach und im unteren Teil befindet sich das Schild mit dem Titel "Wertstoffoase - Gutes weitergeben, Schönes finden. Abgebildet sind auf dem Schild in Holzkisten auch Gegenstände wie Geschirr, ein Skateboard, ein Fußball, eine Gitarre und ein Roller. Links dem Gebäude befindet sich ein Betonsockel, der signalgelb angestrichen ist und auf dem eine große Fächerpalme steht. Im Hintergrund sind Teile des Recyclinghofs Küssaberg zu sehen.Die Wertstoffoase ist ein Pilotprojekt des Landkreises Waldshut. Auf dem Recyclinghof in Küssaberg erhalten Gebrauchtwaren ein neues Leben. Bei diesen Gebrauchtwaren handelt es sich um Gegenstände, die normalerweise als Wertstoff (Abfall) auf dem Recyclinghof gelandet wären. Mit diesem innovativen Projekt gibt es einen weiteren wichtigen Baustein in den Bemühungen zur Abfallvermeidung im Landkreis Waldshut.

Ansprechpartner

  • Grünkompostanlage Küssaberg
    Tel. 07741 / 1618

Wie funktioniert die Wertstoffoase?

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gut erhaltene, saubere und funktionsfähige Gegenstände bei den Mitarbeitern abzugeben. Diese werden dann in dem eigens dafür gebauten und gekennzeichneten Wertstoff-Häuschen auf dem Recyclinghof ausgestellt. Interessenten können diese besichtigen und kostenlos mitnehmen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privathaushalte! Flohmarkbetreiber und gewerbliche Verkäufer sind ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Wertstoffoase

  • Sowohl Annahme als auch Abgabe der Gegenstände können zu den Öffnungszeiten der Grünkompostanlage erfolgen.
  • Der Betrieb des Recyclinghofs darf hierbei jedoch nicht beeinträchtigt werden. Es besteht daher kein Anspruch auf sofortige Annahme/Abgabe der Gegenstände. Gegebenenfalls muss der Recyclinghof deshalb zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgesucht werden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
  • Gegenstände dürfen ausschließlich aus dem Wertstoffhaus entnommen werden. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus den Wertstoffcontainern zu entnehmen. Dies stellt juristisch einen Diebstahl dar, da der Wertstoff mit dem Einwurf in den Container bereits in das Eigentum des Landkreises Waldshut übergegangen ist. Zudem bestehen ein hohes Verletzungsrisiko und Unfallgefahr (Stürze, Scherben, etc.).
  • Eine Aufarbeitung der abgegebenen Gebrauchtwaren durch die Mitarbeiter findet nicht statt.
  • Die Gegenstände werden unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung abgegeben. Ergänzende Hinweise dazu unter der Überschrift „Haftungsausschluss.“
  • Um eine faire Verteilung zu gewährleisten, dürfen pro Besuch nur begrenzt Gegenstände entnommen werden – in Absprache mit dem Personal.

Was wird angenommen?

Gut erhaltene saubere und funktionsfähige Gegenstände, wie z. B.
  • Geschirr und Besteck (jeweils nur im kompletten Set), Töpfe, Pfannen
  • Freizeit und Sportartikel (nicht elektrisch betrieben) wie Ski/Snowboard, Walking- und Skistöcke, Inliner, Roller und Fahrräder
  • Kinderwagen
  • Kinderspielzeug wie Puzzles und Brettspiele (nur vollständig), saubere Kuscheltiere, Sandkastenspielzeug, Bobbycar
  • Dekoartikel wie Windlichter, Blumentöpfe, Vasen, Wandbilder
  • Mechanische Werkzeuge aller Art, z. B. Hammer, Zange etc. (keine elektrischen Werkzeuge)
  • Hochwertige Möbelstücke (abhängig von der Größe) auf vorherige Anfrage beim Personal

Was wird NICHT angenommen?

  • Stark verschmutzte, unvollständige, beschädigte oder defekte Gegenstände
  • Sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte (aufgrund von Sicherheits- und Gewährleistungsrichtlinien)
  • Textilien wie Teppiche, Bettdecken, Stoffe aller Art, normale Alltagskleidung
  • Verbrauchs- und Hygieneartikel
  • Lebensmittel
  • Bücher & Zeitschriften (Nutzen Sie die Buchkammer Waldshut)
  • Gefährliche Gegenstände, wie z. B. Waffen jeglicher Art, Schadstoffe, Chemikalien, Farben und Lacke
  • Große, sperrige Gegenstände wie Couch, Bett, Schrank

Haftungsausschluss für die Mitnahme gebrauchter Sport-, Fitness- und Freizeitgeräte

Wichtiger Hinweis: Dieser Haftungsausschluss regelt die Bedingungen für die unentgeltliche Überlassung gebrauchter Sport-, Fitness- und Freizeitgeräte sowie vergleichbarer Gegenstände mit erhöhtem Verletzungsrisiko aus der Wertstoffoase des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut (EBA). Hierzu zählen insbesondere Fahrräder, Roller, Inlineskates, Skateboards, Ski, Snowboards, Schlitten sowie Kraft- und Fitnessgeräte (z. B. Hantelbänke).

Das Formular, das Sie bei Mitnahme der obigen Geräte unterschreiben müssen, ist auf dieser Website unter „Broschüren und Downloads/Infomaterial Recyclinghöfe und Wertstoffe“ zu finden. Es liegt in Papierform in der Wertstoffoase zum Unterschreiben aus.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch:
 
Hiermit bestätige ich, dass ich die nachfolgend aufgeführten Gegenstände freiwillig und unentgeltlich übernommen habe. Die Überlassung erfolgt als Schenkung oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.

Mir ist bekannt und ich akzeptiere, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, die ausschließlich zur Wiederverwendung abgegeben werden. Der EBA hat die Gegenstände weder auf ihre Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verkehrssicherheit oder Mängelfreiheit geprüft. Eine Gewähr für Zustand, Qualität, Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht übernommen.

Die Übernahme erfolgt wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmangelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.

Die Nutzung der übernommenen Gegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Vor der Inbetriebnahme oder Nutzung wird empfohlen, die Gegenstände gegebenenfalls fachgerecht überprüfen zu lassen.

Ich bestätige, die Gegenstände vor der Mitnahme selbst in Augenschein genommen zu haben. Mit der Übernahme übernehme ich die Verantwortung für deren sicheren Gebrauch, eine gegebenenfalls erforderliche Wartung oder Instandsetzung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung nach Ende der Nutzungsdauer.

Der EBA haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Überlassung oder Nutzung der Gegenstände ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
 

Alternativen zur Wertstoffoase

Gegenstände, die nicht in der Wertstoffoase angenommen oder abgegeben werden können, z. B. große Möbelstücke Sofas, Betten, Schränke etc., können ggf. im Verschenkmarkt angeboten oder gesucht werden.

Oder schauen Sie im Zero-Waste-Index nach. Der Zero-Waste-Index vermittelt regionale Reparaturwerkstätten, Repair-Cafés oder Verleih- und Vermietungsservices.

In der Buchkammer haben Sie die Möglichkeit, Ihre gut erhaltenen Bücher kostenlos abzugeben. Außerdem können Sie gemütlich stöbern und Bücher kostenlos mitnehmen.