21.07.2020
Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen NICHT in die Biotonne
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Handel erhältlichen kompostierbaren Biokunststoffbeutel/Folienbeutel NICHT in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie zersetzen sich viel zu langsam in der auf schnelle Verarbeitung ausgelegten Nachkompostierung der Bioabfallvergärungsanlage und stellen daher einen unerwünschten Störstoff dar