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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut
21.07.2020

Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen NICHT in die Biotonne

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Handel erhältlichen kompostierbaren Biokunststoffbeutel/Folienbeutel NICHT in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie zersetzen sich viel zu langsam in der auf schnelle Verarbeitung ausgelegten Nachkompostierung der Bioabfallvergärungsanlage und stellen daher einen unerwünschten Störstoff dar