21.10.2020
ENTSORGUNG VON MIT DEM NEUEN CORONAVIRUS (SARS-COV-2) KONTAMINIERTE ABFÄLLEN
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg hat am 23. März 2020 Hinweise zur Entsorgung von mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierte Abfällen aus privaten Haushaltungen und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gegeben. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen geben wir diese Infos nochmals an die Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.Es gilt grundsätzlich folgendes:
Haushalte mit Corona-Infektion und von vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Hausarztpraxen):
Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Dies gilt auch für Atemschutzmasken, Hygieneartikel etc., die zum Schutz vor dem Virus verwendet wurden.
Hierbei sind folgende besonderen Regeln zu beachten: Um sowohl bei anderen Nutzern derselben Restmülltonne als auch bei Dritten, wie z. B. Mitarbeitern der Entsorgungsunternehmen, des Transporteurs für die Müllverbringung in die Schweiz und der Kehrichtverbrennungsanlagen, eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden:
Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken (Anmerkung: hier sind nicht die amtlichen blauen Müllsäcke des Landkreises Waldshut gemeint) zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind.
Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem
möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen über die Restmülltonne zu entsorgen (Aufzählung nicht abschließend):
Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle),
Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies- Etikette verwendet wurden,
Taschentücher, Aufwischtücher,
Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln),
Schutzkleidung
Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen
Haushalte ohne Corona-Infekt:
Alle Haushalte, die von einer Corona-Infektion nicht betroffen sind, entsorgen ihre Abfälle weiter wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Waldshut können sich mit konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle telefonisch an die Abfallberatung im Landratsamt (Tel. 07751 86 5408) wenden.
Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes:
Die Entsorgung aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes mit gehäuftem Anfall virenbelasteter Abfälle (z.B. Kliniken und Schwerpunkpraxen) sind laut Abfallsatzung des Landkreises Waldshut von der öffentlichen Müllentsorgung ausgeschlossen.