03.11.2020
Corona-Regeln auf den Recyclinghöfen im Landkreis Waldshut UPDATE 02.11.2020
Aufgrund der neuen und bundesweit geltenden Corona-Regeln, gilt ab 02.11.2020 jetzt eine MASKENPFLICHT auf den Recyclinghöfen!!Aufgrund der neuen und bundesweit geltenden Corona-Regeln, gilt ab 02.11.2020 jetzt eine MASKENPFLICHT auf den Recyclinghöfen!!
Generell gilt außerdem, dass Anlieferungen von Bürgern anderer Landkreise abgewiesen werden. Ferner kann gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen in die Recyclinghöfe einfahren. Hierdurch kann es im Einzelfall zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren und zu längeren Wartezeiten kommen. Materialien, die nicht den Annahmekriterien entsprechen, müssen wieder mitgenommen werden.
Bitte nutzen Sie für Grüngutanlieferungen auch unsere dezentralen Sammelstellen. Die Standorte finden Sie auf dieser Homepage unter Entsorgung/Grünabfallkompostierung
Desweiteren bitten wir um Beachtung folgender Verhaltensregeln:
- Wertstoffe zuhause vorsortieren
- Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Besuchern sowie zum Betriebspersonal einhalten
- In der Warteschlange bitte im Fahrzeug bleiben.
- Bitte nur 1 Person das Auto verlassen – es sei denn für die Entladung sind 2 Personen notwendig.
- Betriebspersonal kann aus Gründen des Infektionsschutzes nicht beim Entladen helfen.
- Geräte zum Entladen (z. B. Besen, Gabel) bitte selbst mitbringen.