Recyclinghöfe
Allgemeine Informationen
Wir bitten um Beachtung folgender Verhaltensregeln auf den Recyclinghöfen im Landkreis Waldshut:
- Im Landkreis Waldshut dürfen Recyclinghöfe und Deponien nur von Privathaushalten und Gewerbebetrieben benutzt werden, wenn diese an die öffentliche Müllabfuhr des Landkreises Waldshut angeschlossen sind.
- Bitte informieren Sie sich vorher, welche Abfälle angenommen werden. Was nicht den Annahmekriterien entspricht, muss wieder mitgenommen werden.
- Es wird nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen eingelassen. Hierdurch kommt es ggf. zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren.
- Bitte sortieren Sie die Abfälle zuhause vor, um den Aufenthalt zu verkürzen, und tätigen Sie keine Kleinstanlieferungen.
- Anweisungen des Betriebspersonals müssen befolgt werden.
- Das Betriebspersonal ist nicht verpflichtet, beim Entladen zu helfen.
- Die Entnahme von Wertstoffen aus den Containern ist verboten.
- Die Geräte zum Entladen (gegebenenfalls Besen, Gabel) sowie Handschuhe sind selbst mitzubringen.
Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldshut
- Benutzungsordnung.pdf
(PDF Datei - 36 KB)