Sie müssen uns auch darüber informieren, wann und wohin Sie umziehen.
Sollten Sie innerhalb des Landkreises Waldshut umziehen, sollten Sie Ihr Müllgefäß und, falls vorhanden, Ihre Blaue Tonne und/oder Biotonne an die neue Adresse mitnehmen. Da jedoch Ihr Kundenkonto zwingend auf die neue Adresse umgeschrieben werden muss, setzen Sie uns unbedingt über die o. g. Kontaktwege über den Umzug in Kenntnis. Müssen Sie an Ihrer neuen Wohnung eine Sammeltonne nutzen, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen. Dann werden Ihre Mülltonnen, die Sie bisher genutzt haben, abgeholt.
Ziehen Sie in einen anderen Landkreis, teilen Sie uns dies auch über eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten mit. Alle Mülltonnen, die Sie bisher genutzt haben, werden dann abgeholt.
Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat, in dem Sie uns die Änderung mitteilen. Ziehen Sie z.B. im April um (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber erst im Mai, müssen Sie bis Mai Gebühren bezahlen.
Leerungstermine
Im Landkreis Waldshut wird der Restmüll in den beiden Leerungsbezirken Ost und West im 14-tägigen Wechsel mit der Biotonne abgeholt. Wird z. B. im Leerungsbezirk West Restmüll gesammelt, erfolgt gleichzeitig im Osten die Leerung von BEN, der Biotonne. Weitere Informationen und die aktuellen Termine finden Sie
unter dem Button Müllkalender.Die Müllgefäße sind am Tag der Abfuhr um 6 Uhr morgens bzw. am Vorabend zur Abfuhr bereitzustellen. Der Abfall darf in den Gefäßen nicht gepresst werden, und der Deckel muss geschlossen sein. Restmüll, der in den Mülltonnen keinen Platz hat, wird nur mitgenommen, wenn er in amtlichen blauen Müllsäcken des Landkreises Waldshut zur Abholung bereitgestellt wird. Die Bezugsquellen für die Müllsäcke finden Sie in der Schnellnavigation unter dem
Button Verkaufsstellen. Das Höchstgewicht der Müllsäcke beträgt 15 kg.
Witterungsbedingt kann es im Herbst/Winter leider passieren, dass Ihre Restmüll-Tonne einfriert. Um dies zu verhindern, beachten Sie bitte die
Hinweise in dieser Pressemitteilung. Eingefrorene Restmüll-Tonnen werden nicht nachgeleert.
Gebühren
Unsere Müllgebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Mit der Jahresgebühr werden die Fixkosten der Abfallwirtschaft, z.B. die Kosten für die 23 Recyclinghöfe, die Wertstoff- und Schadstoffsammlungen, die Grünkompostierungs- sowie die Verwaltungskosten gedeckt. Die Jahresgebühr richtet sich nach der Größe des verwendeten Müllbehälters. Mit der Leerungsgebühr werden die Kosten für das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen der bereitgestellten Abfälle erhoben.
Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft die Mülltonne zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen veranschlagt und auch automatisch berechnet.
Unsere aktuellen Gebühren finden Sie
unter dem Button Gebühren.Was gehört in den Restmüll?
Vereinfacht gesagt, gehört alles in den Restmüll, was nicht zu recyceln und nicht mit Schadstoffen belastet ist
(siehe Schadstoffsammlung). Werden alle Wertstoffe richtig getrennt, bleibt für die Restmülltonne nicht mehr viel übrig.
Das gehört z. B. in die Restmülltonne
- Ausgekühlte! Asche, Zigarettenkippen (nicht mehr brennend!)
- Kehricht, Staubsaugerbeutel, Handfeger
- Windeln, Inkontinenzartikel
- Hygieneartikel wie Taschentücher, Kosmetiktücher, Binden, Wattepads, Zahnbürsten, Pflaster, Toilettenbürste etc.
- Mineralisches Katzenstreu, Katzenkot, Hundekot
- Videos, Kassetten, Tonbänder, Dias, Langspielplatten
- Glühbirnen, Halogenlampen
- Verschmutztes Papier
- Putzlappen/Schwamm
- Wurstpelle, Käserinde (aus Kunststoff/Kunstdarm), Kaugummi
- Kaputte Schuhe/Altkleider
Wenn Sie unsicher sind, hilft Ihnen unser
Abfall-ABC weiter
Gefäße und Müllgemeinschaften
- 40 l Tonne: B 500 mm, T 550 mm, H 933 mm, Höchstgewicht befüllt: 16 kg
- 60 l Tonne: B 445 mm, T 516 mm, H 925 mm, Höchstgewicht befüllt: 24 kg
- 80 l Tonne: B 445 mm, T 516 mm, H 925 mm, Höchstgewicht befüllt: 32 kg
- 120 l Tonne: B 500 mm, T 550 mm, H 933 mm, Höchstgewicht befüllt: 48 kg
- 240 l Tonne: B 582 mm, T 728 mm, H 1075 mm, Höchstgewicht befüllt: 96 kg
- 1100 l Container: B 1373 mm, T 1115 mm, H 1470 mm, Höchstgewicht befüllt: 440 kg
Werden die Restmüllbehälter über die oben angegebenen Höchstgewichte hinaus befüllt, kann bei der Leerung der Behälter beschädigt werden, die Leerung kann nicht durchgeführt werden oder der Behälter kann in das Müllfahrzeug hineinfallen. Den Restmüll deshalb weder verpressen noch einstampfen!
Wenn Sie unsicher sind, welche Tonnengröße Sie bestellen sollen, rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!
Müllgemeinschaften
Sie können auch mit einem oder mehreren Nachbarn eine Müllgemeinschaft bilden. Voraussetzung ist dann allerdings, dass die anderen Teilnehmer der Müllgemeinschaft im selben Haus wohnen oder im benachbarten Haus derselben Straßenseite. Mit Nachbarn, die gegenüber wohnen, ist eine Müllgemeinschaft nicht möglich.
Pro Haushalt muss ein Behältervolumen von mindestens 40 Litern vorhanden sein, bei zwei Haushalten also mindestens 80 l usw. Falls die vorhandene bzw. bestellte Behältergröße nicht ausreichend ist, behalten wir uns vor, die Größe des Müllgefäßes entsprechend anzupassen. Die Jahresgebühr für den gemeinsam genutzten Behälter fällt nur einmal an. Den Gebührenbescheid mit der Jahresgebühr und den Leerungsgebühren erhält nur der Bescheidempfänger. Die Kosten für beide Gebühren müssen dann innerhalb der Müllgemeinschaft aufgeteilt werden.
Der Tonnenbesitzer/Bescheidempfänger ist zur Zahlung der Leerungsgebühren verpflichtet und bestimmt alleine über die Behälterausstattung (z.B. Größe). Der Tonnen-Mitnutzer haftet als Gesamtschuldner für die Leerungsgebühren.
Damit eine Müllgemeinschaft zustande kommen kann, müssen alle Beteiligten das Formular für den Antrag auf eine Müllgemeinschaft ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden (gerne auch per E-Mail). Bitte beachten Sie, dass eine Müllgemeinschaft erst dann angelegt wird, wenn das Formular von allen Beteiligten unterschrieben und an uns zurückgesandt wurde. Das Formular finden Sie in der Infothek unter Formulare/
Anträge Müllgemeinschaften.
Wo erhalte ich zusätzliche Müllsäcke
Sollte einmal mehr Restmüll in Ihrem Haushalt anfallen als üblich, so können Sie an diesen
Verkaufsstellen amtliche blaue Müllsäcke gegen eine Gebühr von 4,50 € erhalten. In dieser Gebühr sind die Kosten für die Leerung bereits enthalten. Die Säcke haben ein Volumen von 70 l, dürfen aber max. 15 kg schwer sein. Bitte unbedingt beachten, dass die Müllsäcke mit dem entsprechenden Band zugebunden werden müssen. Ein Befüllen und Zukleben über das Zugband hinaus ist nicht zulässig. Hintergrund ist, dass die Müllwerker in der Lage sein müssen, die Müllsäcke am oberen verschlossenen Ende zu fassen und ins Müllfahrzeug zu werfen.
Sicherung Ihrer Restmülltonne gegen fremde Nutzung
Soll die Restmülltonne gegen fremde Nutzung und Eintrag von Fremdmüll gesichert werden, sind im Landkreis Waldshut folgende Verschlusssysteme zulässig:
Individuelle Sicherung
Solange die Restmülltonne nicht beschädigt wird, kann sie auch individuell gesichert werden, z. B. mit einer Kette, einem Fahrradschloss oder Ähnlichem.
Wichtig: Am Abfuhrtag muss die Restmülltonne ohne diese individuelle Sicherung zur Leerung bereitgestellt werden. Durch das Schloss dürfen keine Schäden an der Tonne und am Leerungsfahrzeug entstehen.
Sicherung mit Schwerkraftschloss
Ein Schwerkraftschloss ist ein Schließsystem mit einem Automatik-Mechanismus. Dieser sorgt im Inneren des Schlosses für die Ver- und Entriegelung. Beim Kippen des Müllbehälters über die 90-Grad-Schüttkante auf dem Entsorgungsfahrzeug, entriegelt ein Fallgewicht den Deckel automatisch. Beim Absetzen der Restmülltonne wird der Deckel dann wieder verriegelt. Hierzu gibt es einen persönlichen Schlüssel und die Tonne kann in verschlossenem Zustand zur Leerung bereitgestellt werden.
Der Einbau eines Schwerkraftschlosses muss vom Nutzer selbst bezahlt werden. Hierfür gelten folgende Preise:
- Schlossnachrüstung bis 240 l Restmülltonne 195,31 € inkl. Mwst.
- Schlossnachrüstung für 1100 l Container 229,37 € inkl. Mwst.
Haushalte, die direkt bei der Erstbestellung ein Schwerkraftschloss bestellen, erhalten die Restmülltonne mit Schloss ausgeliefert. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufstellung der Tonne.
Wird nachträglich ein Schwerkraftschloss bestellt, muss die vorhandene Tonne gegen eine mit Schloss ausgetauscht werden. Auch hier erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Tonnentausch/der Neuaufstellung der Tonne mit Schloss.
Wird eine intakte Tonne mit intaktem Schwerkraftschloss getauscht, weil z. B. die Größe sich ändert,
so ist das maximal einmal im Kalenderjahr kostenfrei möglich. Bei mehr als einem Tausch pro Kalenderjahr, fallen Kosten für Tonne, Schwerkraftschloss und den Tausch an. Muss die Tonne getauscht werden, weil Tonne oder Schwerkraftschloss vom Kunden beschädigt wurden, so werden entweder Tonne oder Schwerkraftschloss und die Tauschkosten in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür können telefonisch erfragt werden.
Wichtig für Hausverwaltungen oder Gewerbe: Werden mehr als 2 Schlüssel benötigt, müssen weitere Schlüssel eigenständig nachgemacht werden. Bei einem Tausch von einem 2-Rad- auf einen 4-Rad-Behälter (Container)
muss in jedem Fall erneut ein Schloss gekauft und der Behälter getauscht werden, da es sich dann um einen anderen Schlosstyp handelt. Berechnet wird in diesem Fall dann allerdings nur das Schloss –
sofern der Tausch sich innerhalb der oben genannten Zeitspanne von einem Kalenderjahr bewegt.
Informationen zur korrekten Befüllung einer Restmülltonne/eines Containers finden Sie im Infoblatt
"Nutzungsanleitung für Abfallbehälter mit Schwerkraftschloss".Was passiert eigentlich mit dem eingesammelten Restmüll?
Alle brennbaren Abfälle entsorgt der Landkreis seit 1996 auf thermischem Wege. Die Verbrennung erfolgt in der Schweiz. Hierzu bestehen Kooperationsverträge mit Kehrichtverbrennungsanlagen im Kanton Aargau und Zürich.
Was in der Kehrichtverbrennungsanlage mit unserem Abfall geschieht (siehe Grafik): Einlieferung - Die Kehrichtfahrzeuge (1) entladen brennbaren Abfall in die Kehrichtbunker (2), wo ihn Kräne (3) in die Einfülltrichter (4) der Verbrennungsöfen hieven. Vom Einfülltrichter gelangt der Abfall über einen Schacht auf den Verbrennungsrost, wo er gleichzeitig geschürt und transportiert wird.
Verbrennungsvorgang - Im Feuerraum (5) brennt der Abfall bei rund 900 Grad Celsius, ohne Zufuhr von Brennhilfsstoffen. Von unten führt ein Gebläse konstant Luft aus dem Kehrichtbunker zu, weshalb im Bunker immer ein leichter Unterdruck herrscht und weder Staub noch Gerüche nach außen dringen können. Die zusätzliche Lufteindüsung oberhalb des Abfallbetts stellt sicher, dass die entstehenden Rauchgase vollständig verbrennen. Am Ende bleibt Schlacke übrig, die nach dem Wasserbad über ein Schlackenband (8) in den Schlackenbunker (9) transportiert wird. Die bei der Verbrennung entstandenen Rauchgase werden zur Rauchgasreinigung geführt.
Energiegewinnung - Die bis 900 Grad heißen Rauchgase geben im Dampfkessel (6) Wärme ab: Wasser strömt durch die Kesselrohre, heizt sich auf und verdampft. Der bis 400 Grad heiße Dampf treibt eine Turbine an und der angekoppelte Generator erzeugt Strom (7). Der aus der Turbine abgeführte Dampf ist immer noch heiß genug, um damit das Wasser des Fernwärmenetzes zu heizen.
Rauchgasreinigung - Die Rauchgasreinigungsanlage scheidet alle gas- und staubförmigen Schadstoffe wirkungsvoll aus (entspricht der Schweizer Luftreinhalte-VO und den nach Deutschem Recht geltenden Immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen): Die festen Partikel sondern sich im Elektrofilter ab (11), die Stickoxide wandeln sich nach Zuführen von Ammoniak (13) in Stickstoff und Wasserdampf um. Mehrstufige Nasswäscher (18) entziehen die gasförmigen Schadstoffe wie Salzsäure und Schwefeldioxid und scheiden Schwermetalle ab, die mit dem Waschwasser ausgeschleust werden. Ganz zum Schluss entweichen die gereinigten Rauchgase als Wasserdampf durch Kamine (21) in die Atmosphäre.
Abwasserbehandlung - Das Prozesswasser aus der Rauchgasreinigung durchläuft in der Abwasserbehandlungsanlage eine mehrstufige Reinigung und wird zum Schluss als Abwasser in die Kanalisation eingeleitetet.
Rückstandsentsorgung - Die Rohschlacke im Schlackenbunker (9) hat noch ein Zehntel des ursprünglichen Abfallvolumens. Der Eigenanteil des Landkreises Waldshut wird auf die Deponie Lachengraben verbracht, dort zwischengelagert (altern), entschrottet und in den Monobereich auf der Deponie Lachengraben eingebaut. Der Filterstaub und der entwässerte Schlamm aus der Abwasserreinigung machen 3-4% des verbrannten Abfalls aus und werden entweder rezykliert oder auf einer Deponie entsorgt.
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FAQ Restmüll
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Meine Restmüll-Tonne wurde nicht geleert, woran kann das liegen?
Müllgefäße werden nicht geleert, wenn Sie überfüllt sind (Deckel steht offen) oder das Gefäß zu schwer ist. In diesen Fällen sollte Ihr Müllgefäß mit einem roten Reklamationsaufkleber markiert sein.
Es ist auch möglich, dass Gefäße gesperrt sind oder dass das Müllgefäß beschädigt ist. Auch in diesen Fällen müsste dies auf dem roten Aufkleber vermerkt sein und sie müssen sich bei unserem Kundendienst melden.
Fehlt der rote Reklamationsaufkleber, melden Sie sich ebenfalls beim Kundendienst – wir sorgen für eine Nachleerung innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Nachleerung nur erfolgt, wenn die Tonne ab 6 Uhr morgens schon bereitstand. War dies nicht der Fall, erfolgt die Nachleerung nicht. Sollte es nötig sein, können Sie bis zur nächsten Leerung in 14 Tagen amtliche blaue Müllsäcke erwerben und dann zur Mülltonne dazu stellen. Mehr Informationen zu den Müllsäcken erfahren sie
auf dieser Webseite unter der Abfallart Restmüll
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Ich ziehe um. Was muss ich veranlassen?
Sie müssen uns darüber informieren, wann und wohin Sie umziehen. Außerdem ist es für uns wichtig zu wissen, ob Sie Ihren Behälter mitnehmen oder ob wir diesen abholen müssen. Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen und nicht von Ihrem neuen Vermieter Sammeltonnen nutzen müssen, können Sie Ihren Behälter mitnehmen. Müssen Sie an Ihrer neuen Wohnung eine Sammeltonne nutzen, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen.
Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat, in dem Sie uns die Änderung mitteilen. Ziehen Sie z.B. im April um (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber erst im Mai, müssen Sie bis Mai Gebühren bezahlen. Informationen über einen Umzug können Sie uns entweder telefonisch, via Online-Formular oder per Mail an abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de mitteilen.
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Ich möchte einen kleineren / größeren Behälter/Mein Behälter ist kaputt!
Dies können Sie uns schriftlich, telefonisch oder über das Formular "Onlinebestellung Tonnen" mitteilen. Sie bekommen eine Benachrichtigung, bevor Ihre Tonne getauscht wird.
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Wie werden die Müllgebühren berechnet?
Unsere Müllgebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Mit der Jahresgebühr werden die Fixkosten der Abfallwirtschaft, z.B. die Kosten für die Recyclinghöfe, die Wertstoff- und Schadstoffsammlungen, die Grünkompostierungs- sowie die Verwaltungskosten gedeckt. Die Jahresgebühr richtet sich nach der Größe des genutzten Müllbehälters. Mit der Leerungsgebühr werden die Kosten für das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen der bereitgestellten Abfälle erhoben.
Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft der Mülleimer zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen veranschlagt und auch automatisch berechnet.
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Wie erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren?
Die Müllbehälter sind mit einem so genannten Ident-System ausgerüstet. Jedes Gefäß trägt einen Chip mit der Nummer des Müllgefäßes. Bei der Leerung wird diese Nummer am Sammelfahrzeug gelesen und mit Datum im Bordrechner gespeichert. Alle Daten werden an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft überspielt, wo für jeden Haushalt die individuelle Leerungsgebühr präzise errechnet werden kann.
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Wie erfahre ich, wann die Restmülltonne geleert wird? Die Leerungstermine sind zu entnehmen:
- Dem Müllkalender, der einmal jährlich gegen Ende des Jahres an alle Haushalte im Landkreis Waldshut verteilt wird.
- Dieser Website unter der Rubrik Müllkalender
- Der Abfall-App
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Der Aufkleber an meinem Müllgefäß enthält noch eine alte Adresse/ist schlecht lesbar/gar nicht mehr lesbar. Kann mein Müllgefäß trotzdem geleert werden?
Ja, die Leerungen der Tonne werden anhand eines Chips, der im Rand des Gefäßes verbaut ist, erfasst. Sollten Sie einen neuen Adressaufkleber wünschen, nutzen Sie entweder das
Formular Fragen zu Leerungen/Gebührenbescheid/Allgemeines, oder kontaktieren Sie den Kundenservice unter der Telefonnummer 07751/86-5432.
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Muss ich mein Müllgefäß im Zuge des Umzugs an die neue Adresse mitnehmen?
Sollten Sie innerhalb des Landkreises Waldshut umziehen, sollten Sie Ihr Müllgefäß und, falls vorhanden, Ihre Blaue Tonne und/oder Biotonne an die neue Adresse mitnehmen. Da jedoch Ihr Kundenkonto zwingend auf die neue Adresse umgeschrieben werden muss, setzen Sie uns unbedingt über den Umzug in Kenntnis. Dies können Sie telefonisch,
Online oder per Mail tun an abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de .
Ziehen Sie in einen anderen Landkreis, teilen Sie uns dies ebenfalls über eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten mit. Alle Mülltonnen, die Sie bisher genutzt haben, werden dann abgeholt.
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Ist der Tausch eines Müllgefäßes nur Anfang des Jahres möglich?
Nein, ein Tausch ist generell das ganze Jahr über möglich
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Was passiert eigentlich mit dem eingesammelten Restmüll?
Alle brennbaren Abfälle entsorgt der Landkreis seit 1996 auf thermischem Wege. Die Verbrennung erfolgt in der Schweiz. Hierzu bestehen Kooperationsverträge mit Kehrichtverbrennungsanlagen im Kanton Aargau und Zürich.
In der KVA Buchs wird mit dem in den zwei Kehrichtöfen erzeugten Dampf eine Turbine mit Generator angetrieben. So lässt sich die Energie des Dampfes in elektrischen Strom umwandeln. Der größte Teil hiervon (75 – 80 %) wird ins öffentliche Netz eingespeist, der Rest wird für den Eigenbedarf der Anlage benötigt. Ein Teil des Dampfes wird für den Betrieb der Fernwärme entnommen. Für die Verteilung der Fernwärme wurde eigens die FEWAG im Jahre 1982 gegründet. Seit 1984 beziehen viele namhafte Firmen die Fernwärme von dieser AG und tragen dazu bei, dass in der Region weniger Schadstoffe in die Luft entweichen.
Auch die KVA Turgi hat die Aufgabe, den Siedlungsabfall umweltgerecht zu verwerten. Dabei wird die wertvolle Energie des Kehrichts zurückgewonnen und entweder als elektrische Energie in das öffentliche Stromnetz, oder als thermische Energie in das Fernwärmenetz der Fernwärme Siggenthal AG eingespeist.
Im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz in Zürich entstehen aus der Verbrennungswärme Strom für ca. 30.000 und Wärme für ca. 80.000 Wohnungen.