Biotonne
Allgemeine Informationen
Biomüll ist recyclefähiger organischer Abfall, der in jedem Haushalt anfällt. Er wird alle 14 Tage durch die Müllabfuhr eingesammelt und der Kaskadennutzung (Vergärung zur Energiegewinnung mit nachgeschalteter Kompostierung) zugeführt. Im Landkreis Waldshut ist die Biotonne freiwillig und kostet weder eine Jahres- noch eine Leerungsgebühr. Jeder Haushalt kann nur EINE Biotonne bestellen. Die Müllbehälter sind mit einem so genannten Ident-System ausgerüstet. Jedes Gefäß trägt einen Chip mit der Nummer des Müllgefäßes. Bei der Leerung wird diese Nummer am Sammelfahrzeug gelesen und mit Datum im Bordrechner gespeichert. Alle Daten werden an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft überspielt, wo für jeden Haushalt eine individuelle Leerungsstatistik präzise errechnet werden kann. Im Bedarfsfall wird über dieses Ident-System auch die Sonderleerungsgebühr abgerufen. (Siehe „Was passiert, wenn Fremdstoffe über die Biotonne entsorgt werden?“)
Wichtiger Hinweis: Bitte benutzen Sie keine Plastiktüten und auch keine kompostierbaren Biokunststoffbeutel. Mehr Informationen hierzu in unserem Infoblatt "Biofolien-Müllbeutel nicht erlaubt!"
Die Biotonnen sind am Tag der Abfuhr um 6 Uhr morgens bzw. am Vorabend zur Abfuhr bereitzustellen. Der Abfall darf in den Gefäßen nicht gepresst werden, und der Deckel muss geschlossen sein.
Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen finden Sie auf der Seite Abfallvermeidung/Essen und Trinken.
Wichtiger Hinweis: Bitte benutzen Sie keine Plastiktüten und auch keine kompostierbaren Biokunststoffbeutel. Mehr Informationen hierzu in unserem Infoblatt "Biofolien-Müllbeutel nicht erlaubt!"
Die Biotonnen sind am Tag der Abfuhr um 6 Uhr morgens bzw. am Vorabend zur Abfuhr bereitzustellen. Der Abfall darf in den Gefäßen nicht gepresst werden, und der Deckel muss geschlossen sein.
Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen finden Sie auf der Seite Abfallvermeidung/Essen und Trinken.
Grundlagen und Hintergründe
Warum wurde die Biotonne eingeführt?
Der Landkreis Waldshut ist gesetzlich verpflichtet (Kreislaufwirtschaftsgesetz), die in privaten Haushalten anfallenden Bioabfälle getrennt einzusammeln. Ziel der Gesetzgebung ist es, möglichst viele Bioabfälle sortenrein zu sammeln und hochwertig zu verwerten. Der Kreistag des Landkreises Waldshut hat deshalb am 07.12.2016 die Einführung einer gebührenfreien Biotonne zum 01.01.2019 beschlossen.
Argumente für die Biotonne
- Aus Bioabfall wird in der Bioabfall-Vergärungsanlage in der ersten Verwertungsstufe Strom und Wärme erzeugt, ganz ohne fossile Energieträger. Biotonnen-Nutzer werden so zu aktiven Unterstützern der Energiewende. Je nach Verwertungsart der Bioabfälle können pro Tonne Abfall bis zu 194 kg Kohlendioxid eingespart werden. Wussten Sie übrigens, dass aus einer einzigen Bananenschale so viel Energie erzeugt werden kann, dass eine LED-Lampe für etwa 60 Minuten leuchtet?
- Aus dem verbliebenen Gärrest wird in der zweiten Verwertungsstufe gütegesicherter Kompost erzeugt. Diesen nutzen Landwirte, Hobbygärtner und der Gartenbau als Ersatz für Mineraldünger und Torferde, um neue Pflanzen heranzuziehen. Das schont die Umwelt, da die Produktion von Mineraldüngern mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden ist.
- Mit dem so erzeugten Kompost helfen Sie, Moore zu schützen. Wenn ausreichend Kompost zur Bodenverbesserung zur Verfügung steht, wird der Torfabbau unattraktiver. Zudem kann durch eine Tonne Kompost im Boden eine Kohlendioxid-Bindung von bis zu 260 Kilogramm erreicht werden.
- Sie haben weniger Fahrten zu den Kompostplätzen und Recyclinghöfen, da auch Grün- und Rasenschnitt in die Biotonne dürfen – da freut sich die Umwelt gleich doppelt.
- Die Bioabfalltonne hilft dabei, die Restmüllmenge um bis zu 40 % zu reduzieren. Damit sparen Sie Gebühren bei der Restmüll-Leerung!
- Somit leistet die Verwertung von Bioabfällen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende und schont zusätzlich noch Ihren Geldbeutel.
Bin ich verpflichtet, die Biotonne zu nutzen?
Nein, die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis. Nur die Haushalte, die eine Biotonne nutzen wollen, bestellen eine.
Finanzierung der Biotonne
Für die Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben, und die Leerungen sind kostenfrei.
Die Kosten der Biotonne sind in die Abfallgebühr einkalkuliert, die wie bisher aus einer Jahresgrundgebühr und einer Leerungsgebühr für die Restmülltonne besteht.
Der Landkreis Waldshut muss dieses System für alle Haushalte vorhalten (d.h. das System muss bereit und verfügbar sein, so dass alle Haushalte jederzeit und ohne gesonderte Gebühren die Biotonne nutzen können). Er ist verpflichtet, Bioabfälle flächendeckend zu erfassen. Deshalb werden die Kosten der Bioabfallerfassung anteilig auf alle Haushalte im Rahmen des Solidarsystems umgelegt. Wird die Biotonne genutzt, sinkt die Restmüllmenge und damit auch die Müllgebühr.
Die Kosten der Biotonne sind in die Abfallgebühr einkalkuliert, die wie bisher aus einer Jahresgrundgebühr und einer Leerungsgebühr für die Restmülltonne besteht.
Der Landkreis Waldshut muss dieses System für alle Haushalte vorhalten (d.h. das System muss bereit und verfügbar sein, so dass alle Haushalte jederzeit und ohne gesonderte Gebühren die Biotonne nutzen können). Er ist verpflichtet, Bioabfälle flächendeckend zu erfassen. Deshalb werden die Kosten der Bioabfallerfassung anteilig auf alle Haushalte im Rahmen des Solidarsystems umgelegt. Wird die Biotonne genutzt, sinkt die Restmüllmenge und damit auch die Müllgebühr.
Die Biotonne in Schulen, Gastronomie, Gewerbe
Sowohl Privathaushalte als auch Gewerbetreibende, die im Landkreis Waldshut Abfallgebühren bezahlen, dürfen die Biotonne bestellen.
Schulen, die ihre Schulküche für Unterrichtszwecke nutzen, dürfen die Biotonne für haushaltsübliche Mengen Bioabfall, wie in jedem anderen privaten Haushalt auch, nutzen.
Für die gewerbliche Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen (z.B. in Gaststätten, Catering-Einrichtungen, Imbissständen, Kantinen, Schulen und Krankenhäusern mit Kantinen etc.) darf die Biotonne nicht genutzt werden (gesetzliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut § 4 Absatz 1 Ziffer 5). Diese müssen weiterhin über entsprechende Fachfirmen wie z.B. ReFood, Alba, Pigfit usw., entsorgt werden.
Ausnahme: Für die Entsorgung der pflanzlichen Bioabfälle aus der Speisenvorbereitung (wie z.B. Obstreste, Gemüsereste, Reste vom Salatputzen etc.) darf die Biotonne auch von der Gastronomie etc. benutzt werden.
Voraussetzung: Sie sind an das Hausmüllsystem des Landkreises angeschlossen und für die gewerbliche Entsorgung ihrer Küchen- und Speisenabfälle ist nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung vorhanden. (Vorlage eines gültigen, dauerhaften Vertrages mit einem zugelassenen Speiseresteverwerter, z.B. ReFood, Alba, Pigfit usw.)
Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Gewerbe.
Schulen, die ihre Schulküche für Unterrichtszwecke nutzen, dürfen die Biotonne für haushaltsübliche Mengen Bioabfall, wie in jedem anderen privaten Haushalt auch, nutzen.
Für die gewerbliche Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen (z.B. in Gaststätten, Catering-Einrichtungen, Imbissständen, Kantinen, Schulen und Krankenhäusern mit Kantinen etc.) darf die Biotonne nicht genutzt werden (gesetzliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut § 4 Absatz 1 Ziffer 5). Diese müssen weiterhin über entsprechende Fachfirmen wie z.B. ReFood, Alba, Pigfit usw., entsorgt werden.
Ausnahme: Für die Entsorgung der pflanzlichen Bioabfälle aus der Speisenvorbereitung (wie z.B. Obstreste, Gemüsereste, Reste vom Salatputzen etc.) darf die Biotonne auch von der Gastronomie etc. benutzt werden.
Voraussetzung: Sie sind an das Hausmüllsystem des Landkreises angeschlossen und für die gewerbliche Entsorgung ihrer Küchen- und Speisenabfälle ist nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung vorhanden. (Vorlage eines gültigen, dauerhaften Vertrages mit einem zugelassenen Speiseresteverwerter, z.B. ReFood, Alba, Pigfit usw.)
Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Gewerbe.
Darf ich weiterhin selbst kompostieren?
Ja, selbstverständlich können Haushalte weiterhin eine Eigenkompostierung durchführen.
Empfehlung:
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt jedoch allen Haushalten, die Biotonne zu nutzen. Selbst für Haushalte mit Eigenkompostierung ist die Biotonne vorteilhaft und eine sinnvolle Ergänzung, da in den Biotonnen z.B. auch Essensreste, verschimmelte Lebensmittel, Fleischabfälle, Knochen und Südfrüchte entsorgt werden dürfen, die man nur ungerne im eigenen Kompost verwertet.
Biogene Abfälle, die bisher in der Mülltonne entsorgt wurden, können nun in die Biotonne gegeben werden. Dadurch muss die Restmülltonne nicht mehr so oft entleert werden. Außerdem kann auch Rasenschnitt, der in großen Mengen nicht für den Kompost geeignet ist, in der Biotonne entsorgt werden – das spart ggf. die Fahrt zur Grünschnittsammelstelle, und die Umwelt freut sich gleich doppelt.
Empfehlung:
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt jedoch allen Haushalten, die Biotonne zu nutzen. Selbst für Haushalte mit Eigenkompostierung ist die Biotonne vorteilhaft und eine sinnvolle Ergänzung, da in den Biotonnen z.B. auch Essensreste, verschimmelte Lebensmittel, Fleischabfälle, Knochen und Südfrüchte entsorgt werden dürfen, die man nur ungerne im eigenen Kompost verwertet.
Biogene Abfälle, die bisher in der Mülltonne entsorgt wurden, können nun in die Biotonne gegeben werden. Dadurch muss die Restmülltonne nicht mehr so oft entleert werden. Außerdem kann auch Rasenschnitt, der in großen Mengen nicht für den Kompost geeignet ist, in der Biotonne entsorgt werden – das spart ggf. die Fahrt zur Grünschnittsammelstelle, und die Umwelt freut sich gleich doppelt.
Was passiert mit meinem gesammelten Bioabfall?
Bioabfall lässt sich auf mehreren Wegen verwerten. Unter Kaskadennutzung versteht man die Vergärung zur Energiegewinnung (Strom und Wärme) mit nachgeschalteter Kompostierung. Ziel der Kaskadennutzung ist die optimale Nutzung des Bioabfalls.
Im ersten Schritt der Kaskadennutzung wird das Bio- und Grüngut vergoren. Hierzu wird es zunächst aufbereitet, und Fremd- u. Störstoffe müssen entfernt werden. Durch die Vergärung entsteht ein flüssiger Gärrest, aus dem Dünger hergestellt wird. Außerdem wird das bei der Vergärung entstehende Biogas in Wärme, Strom oder zu Biogas, das in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, umgewandelt und energetisch genutzt.
Die festen Gärreste werden anschließend in der Regel mit Strukturmaterial (z. B. Grüngut) vermischt und anschließend kompostiert. Bevor daraus gütegesicherter Kompost wird, sind auch hier noch mehrere Schritte nötig: Entfernung von Fremd- und Störstoffen, Intensivrotte mit aktiver und passiver Belüftung; Konfektionierung (Feinaufbereitung) und zum Schluss die Nachrotte. Wichtig zu wissen: Die bei dem Abbauprozess entstehende Wärme erreicht Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius, wodurch vorhandene Keime und Krankheitserreger abgetötet, und der Kompost hygienisiert wird.
Informationen zur Statistik der Biotonne im Landkreis Waldshut finden Sie hier
Im ersten Schritt der Kaskadennutzung wird das Bio- und Grüngut vergoren. Hierzu wird es zunächst aufbereitet, und Fremd- u. Störstoffe müssen entfernt werden. Durch die Vergärung entsteht ein flüssiger Gärrest, aus dem Dünger hergestellt wird. Außerdem wird das bei der Vergärung entstehende Biogas in Wärme, Strom oder zu Biogas, das in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, umgewandelt und energetisch genutzt.
Die festen Gärreste werden anschließend in der Regel mit Strukturmaterial (z. B. Grüngut) vermischt und anschließend kompostiert. Bevor daraus gütegesicherter Kompost wird, sind auch hier noch mehrere Schritte nötig: Entfernung von Fremd- und Störstoffen, Intensivrotte mit aktiver und passiver Belüftung; Konfektionierung (Feinaufbereitung) und zum Schluss die Nachrotte. Wichtig zu wissen: Die bei dem Abbauprozess entstehende Wärme erreicht Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius, wodurch vorhandene Keime und Krankheitserreger abgetötet, und der Kompost hygienisiert wird.
Informationen zur Statistik der Biotonne im Landkreis Waldshut finden Sie hier
Die Biotonne richtig nutzen
Was darf hinein?
- Pflanzliche Essensabfälle
- Obst- und Gemüsereste, auch Südfrüchte (inkl. Kerne von z. B. Avocado und Mango)
- Brot- und Backwarenreste, Nuss- und Eierschalen (auch gefärbte)
- Tierische Essensabfälle, Fleisch- und Wurstreste, Fischreste, Knochen,
- Milchproduktereste (schnittfest; wenn flüssig, bitte in den Ausguss) und Käsereste (mit Naturrinde)
- Gekochte Essensabfälle
- Verdorbene und verschimmelte Lebensmittel
- Gartenabfälle, Blumen- und Pflanzenreste, Baum- und Heckenschnitt (Zweige bis max. 4cm Durchmesser, bei Bambus nur Blätter, kein Gehölz), Rasenschnitt, Fallobst, Laub, Tannennadeln, Schnittblumen (ohne Blumendraht), Topfblumen (ohne Topf)
- Teebeutel und Kaffeefilter, Kaffeesatz
- Sägespäne und organische Kleintierstreu mit Kot (z.B. Streu für Hamster, Kaninchen), Natur-Holzstreu, Stroh, Nagerteppiche aus Hanf und Kokosfasern
- Kompostierbares Katzenstreu, ohne Tierkot, nicht mineralisch, nicht klumpend (z. B. aus Zellulose oder aus Holzpellets)
- Zum Einwickeln der Essensabfälle bitte Zeitungen, Küchenpapier, unbeschichtete Papiertüten oder Bioabfallbeutel aus Papier verwenden. Am Besten werfen Sie Ihren Biomüll, besonders den feuchten, so verpackt in die Biotonne:
Was darf nicht hinein?
- Plastik- & Müllbeutel
- kompostierbare Biomüllbeutel aus Biokunststoff!!
- kompostierbare Kaffeekapseln, kompostierbares Einweggeschirr, kompostierbare Menüschalen, kompostierbare Folienverpackungen von Lebensmittelherstellern
- Kaffeepads (auch kompostierbare)
- Verkaufsverpackungen und Verpackungsfolien
- Dosen, Metalle, Glas
- Flüssige Speisereste und Flüssigkeiten wie z.B. Soßen, Suppen, Fette, Öle
- Hygieneartikel (Binden, Tampons, Windeln, auch keine Öko- bzw. kompostierbaren Windeln)
- Restmüll, Leder, Felle, Kleiderreste, Staubsaugerbeutel
- Asche, Tierkot, mineralische Kleintierstreu (z.B. Katzenstreu)
- Wursthüllen und Käserinden aus Kunststoff
- Desinfektionsmittel (nicht über die Bioabfälle sprühen! Kompost wird sonst unbrauchbar!)
- Zeitschriften und Werbeprospekte
- Kehricht
- Tierkadaver
- Steine (z. B. aus dem Garten)
Ihr Produkt ist nicht in der Liste und Sie sind unsicher was in die Biotonne gehört? Nutzen Sie unser Abfall-ABC.
Infos zum Downloaden
Infoblätter, Flyer, Anleitungen etc. finden Sie hier
Ansprechpartner und Formulare
- Frau Cornelia Umlauf
Tel. (07751) 86-5440, - Sie wollen eine Biotonne bestellen oder eine vorhandene Tonne tauschen?
Dies ist neben dem Telefonat mit dem Kundenservice auch Online möglich. Nutzen Sie hierfür das Online-Formular oder senden Sie uns eine Mail.