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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut

Biotonne

Allgemeine Informationen

Biomüll ist recyclefähiger organischer Abfall, der in jedem Haushalt anfällt. Er wird alle 14 Tage durch die Müllabfuhr eingesammelt und der Kaskadennutzung (Vergärung zur Energiegewinnung mit nachgeschalteter Kompostierung) zugeführt. Im Landkreis Waldshut ist die Biotonne freiwillig und kostet weder eine Jahres- noch eine Leerungsgebühr. Jeder Haushalt kann nur EINE Biotonne bestellen. Die Müllbehälter sind mit einem so genannten Ident-System ausgerüstet. Jedes Gefäß trägt einen Chip mit der Nummer des Müllgefäßes. Bei der Leerung wird diese Nummer am Sammelfahrzeug gelesen und mit Datum im Bordrechner gespeichert. Alle Daten werden an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft überspielt, wo für jeden Haushalt eine individuelle Leerungsstatistik präzise errechnet werden kann. Im Bedarfsfall wird über dieses Ident-System auch die Sonderleerungsgebühr abgerufen. (Siehe „Was passiert, wenn Fremdstoffe über die Biotonne entsorgt werden?“)
Wichtiger Hinweis: Bitte benutzen Sie keine Plastiktüten und auch keine kompostierbaren Biokunststoffbeutel. Mehr Informationen hierzu in unserem Infoblatt "Biofolien-Müllbeutel nicht erlaubt!"

Die Biotonnen sind am Tag der Abfuhr um 6 Uhr morgens bzw. am Vorabend zur Abfuhr bereitzustellen. Der Abfall darf in den Gefäßen nicht gepresst werden, und der Deckel muss geschlossen sein.

Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen finden Sie auf der Seite Abfallvermeidung/Essen und Trinken.

Grundlagen und Hintergründe

Warum wurde die Biotonne eingeführt?
Der Landkreis Waldshut ist gesetzlich verpflichtet (Kreislaufwirtschaftsgesetz), die in privaten Haushalten anfallenden Bioabfälle getrennt einzusammeln. Ziel der Gesetzgebung ist es, möglichst viele Bioabfälle sortenrein zu sammeln und hochwertig zu verwerten. Der Kreistag des Landkreises Waldshut hat deshalb am 07.12.2016 die Einführung einer gebührenfreien Biotonne zum 01.01.2019 beschlossen.
Argumente für die Biotonne
  • Aus Bioabfall wird in der Bioabfall-Vergärungsanlage in der ersten Verwertungsstufe Strom und Wärme erzeugt, ganz ohne fossile Energieträger. Biotonnen-Nutzer werden so zu aktiven Unterstützern der Energiewende. Je nach Verwertungsart der Bioabfälle können pro Tonne Abfall bis zu 194 kg Kohlendioxid eingespart werden. Wussten Sie übrigens, dass aus einer einzigen Bananenschale so viel Energie erzeugt werden kann, dass eine LED-Lampe für etwa 60 Minuten leuchtet?
  • Aus dem verbliebenen Gärrest wird in der zweiten Verwertungsstufe gütegesicherter Kompost erzeugt. Diesen nutzen Landwirte, Hobbygärtner und der Gartenbau als Ersatz für Mineraldünger und Torferde, um neue Pflanzen heranzuziehen. Das schont die Umwelt, da die Produktion von Mineraldüngern mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden ist.
  • Mit dem so erzeugten Kompost helfen Sie, Moore zu schützen. Wenn ausreichend Kompost zur Bodenverbesserung zur Verfügung steht, wird der Torfabbau unattraktiver. Zudem kann durch eine Tonne Kompost im Boden eine Kohlendioxid-Bindung von bis zu 260 Kilogramm erreicht werden.
  • Sie haben weniger Fahrten zu den Kompostplätzen und Recyclinghöfen, da auch Grün- und Rasenschnitt in die Biotonne dürfen – da freut sich die Umwelt gleich doppelt.
  • Die Bioabfalltonne hilft dabei, die Restmüllmenge um bis zu 40 % zu reduzieren. Damit sparen Sie Gebühren bei der Restmüll-Leerung!
  • Somit leistet die Verwertung von Bioabfällen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende und schont zusätzlich noch Ihren Geldbeutel.
Bin ich verpflichtet, die Biotonne zu nutzen?
Nein, die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis. Nur die Haushalte, die eine Biotonne nutzen wollen, bestellen eine.
Finanzierung der Biotonne
Für die Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben, und die Leerungen sind kostenfrei.
Die Kosten der Biotonne sind in die Abfallgebühr einkalkuliert, die wie bisher aus einer Jahresgrundgebühr und einer Leerungsgebühr für die Restmülltonne besteht.
Der Landkreis Waldshut muss dieses System für alle Haushalte vorhalten (d.h. das System muss bereit und verfügbar sein, so dass alle Haushalte jederzeit und ohne gesonderte Gebühren die Biotonne nutzen können). Er ist verpflichtet, Bioabfälle flächendeckend zu erfassen. Deshalb werden die Kosten der Bioabfallerfassung anteilig auf alle Haushalte im Rahmen des Solidarsystems umgelegt. Wird die Biotonne genutzt, sinkt die Restmüllmenge und damit auch die Müllgebühr.
Die Biotonne in Schulen, Gastronomie, Gewerbe
Sowohl Privathaushalte als auch Gewerbetreibende, die im Landkreis Waldshut Abfallgebühren bezahlen, dürfen die Biotonne bestellen.
Schulen, die ihre Schulküche für Unterrichtszwecke nutzen, dürfen die Biotonne für haushaltsübliche Mengen Bioabfall, wie in jedem anderen privaten Haushalt auch, nutzen.

Für die gewerbliche Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen (z.B. in Gaststätten, Catering-Einrichtungen, Imbissständen, Kantinen, Schulen und Krankenhäusern mit Kantinen etc.) darf die Biotonne nicht genutzt werden (gesetzliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut § 4 Absatz 1 Ziffer 5). Diese müssen weiterhin über entsprechende Fachfirmen wie z.B. ReFood, Alba, Pigfit usw., entsorgt werden.
Ausnahme: Für die Entsorgung der pflanzlichen Bioabfälle aus der Speisenvorbereitung (wie z.B. Obstreste, Gemüsereste, Reste vom Salatputzen etc.) darf die Biotonne auch von der Gastronomie etc. benutzt werden.
Voraussetzung: Sie sind an das Hausmüllsystem des Landkreises angeschlossen und für die gewerbliche Entsorgung ihrer Küchen- und Speisenabfälle ist nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung vorhanden. (Vorlage eines gültigen, dauerhaften Vertrages mit einem zugelassenen Speiseresteverwerter, z.B. ReFood, Alba, Pigfit usw.)
Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Gewerbe.
Darf ich weiterhin selbst kompostieren?
Ja, selbstverständlich können Haushalte weiterhin eine Eigenkompostierung durchführen.
Empfehlung:
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt jedoch allen Haushalten, die Biotonne zu nutzen. Selbst für Haushalte mit Eigenkompostierung ist die Biotonne vorteilhaft und eine sinnvolle Ergänzung, da in den Biotonnen z.B. auch Essensreste, verschimmelte Lebensmittel, Fleischabfälle, Knochen und Südfrüchte entsorgt werden dürfen, die man nur ungerne im eigenen Kompost verwertet.
Biogene Abfälle, die bisher in der Mülltonne entsorgt wurden, können nun in die Biotonne gegeben werden. Dadurch muss die Restmülltonne nicht mehr so oft entleert werden. Außerdem kann auch Rasenschnitt, der in großen Mengen nicht für den Kompost geeignet ist, in der Biotonne entsorgt werden – das spart ggf. die Fahrt zur Grünschnittsammelstelle, und die Umwelt freut sich gleich doppelt.
Was passiert mit meinem gesammelten Bioabfall?
Bioabfall lässt sich auf mehreren Wegen verwerten. Unter Kaskadennutzung versteht man die Vergärung zur Energiegewinnung (Strom und Wärme) mit nachgeschalteter Kompostierung. Ziel der Kaskadennutzung ist die optimale Nutzung des Bioabfalls.
Im ersten Schritt der Kaskadennutzung wird das Bio- und Grüngut vergoren. Hierzu wird es zunächst aufbereitet, und Fremd- u. Störstoffe müssen entfernt werden. Durch die Vergärung entsteht ein flüssiger Gärrest, aus dem Dünger hergestellt wird. Außerdem wird das bei der Vergärung entstehende Biogas in Wärme, Strom oder zu Biogas, das in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, umgewandelt und energetisch genutzt.
Die festen Gärreste werden anschließend in der Regel mit Strukturmaterial (z. B. Grüngut) vermischt und anschließend kompostiert. Bevor daraus gütegesicherter Kompost wird, sind auch hier noch mehrere Schritte nötig: Entfernung von Fremd- und Störstoffen, Intensivrotte mit aktiver und passiver Belüftung; Konfektionierung (Feinaufbereitung) und zum Schluss die Nachrotte. Wichtig zu wissen: Die bei dem Abbauprozess entstehende Wärme erreicht Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius, wodurch vorhandene Keime und Krankheitserreger abgetötet, und der Kompost hygienisiert wird.
Informationen zur Statistik der Biotonne im Landkreis Waldshut finden Sie hier

Die Biotonne richtig nutzen

Was darf hinein?

Lachender BEN, die Biotonne mit Sprechblase "Das schmeckt mir"
  • Pflanzliche Essensabfälle
  • Obst- und Gemüsereste, auch Südfrüchte (inkl. Kerne von z. B. Avocado und Mango)
  • Brot- und Backwarenreste, Nuss- und Eierschalen (auch gefärbte)
  • Tierische Essensabfälle, Fleisch- und Wurstreste, Fischreste, Knochen,
  • Milchproduktereste (schnittfest; wenn flüssig, bitte in den Ausguss) und Käsereste (mit Naturrinde)
  • Gekochte Essensabfälle
  • Verdorbene und verschimmelte Lebensmittel
  • Gartenabfälle, Blumen- und Pflanzenreste, Baum- und Heckenschnitt (Zweige bis max. 4cm Durchmesser, bei Bambus nur Blätter, kein Gehölz), Rasenschnitt, Fallobst, Laub, Tannennadeln, Schnittblumen (ohne Blumendraht), Topfblumen (ohne Topf)
  • Teebeutel und Kaffeefilter, Kaffeesatz
  • Sägespäne und organische Kleintierstreu mit Kot (z.B. Streu für Hamster, Kaninchen), Natur-Holzstreu, Stroh, Nagerteppiche aus Hanf und Kokosfasern
  • Kompostierbares Katzenstreu, ohne Tierkot, nicht mineralisch, nicht klumpend (z. B. aus Zellulose oder aus Holzpellets)
  • Zum Einwickeln der Essensabfälle bitte Zeitungen, Küchenpapier, unbeschichtete Papiertüten oder Bioabfallbeutel aus Papier verwenden. Am Besten werfen Sie Ihren Biomüll, besonders den feuchten, so verpackt in die Biotonne:

Was darf nicht hinein?

Trauriger BEN, die Biotonne mit Sprechblase "Das schmeckt mir gar nicht".
  • Plastik- & Müllbeutel
  • kompostierbare Biomüllbeutel aus Biokunststoff!!
  • kompostierbare Kaffeekapseln, kompostierbares Einweggeschirr, kompostierbare Menüschalen, kompostierbare Folienverpackungen von Lebensmittelherstellern
  • Kaffeepads (auch kompostierbare)
  • Verkaufsverpackungen und Verpackungsfolien
  • Dosen, Metalle, Glas
  • Flüssige Speisereste und Flüssigkeiten wie z.B. Soßen, Suppen, Fette, Öle
  • Hygieneartikel (Binden, Tampons, Windeln, auch keine Öko- bzw. kompostierbaren Windeln)
  • Restmüll, Leder, Felle, Kleiderreste, Staubsaugerbeutel
  • Asche, Tierkot, mineralische Kleintierstreu (z.B. Katzenstreu)
  • Wursthüllen und Käserinden aus Kunststoff
  • Desinfektionsmittel (nicht über die Bioabfälle sprühen! Kompost wird sonst unbrauchbar!)
  • Zeitschriften und Werbeprospekte
  • Kehricht
  • Tierkadaver
  • Steine (z. B. aus dem Garten)
Ihr Produkt ist nicht in der Liste und Sie sind unsicher was in die Biotonne gehört? Nutzen Sie unser Abfall-ABC.

Infos zum Downloaden

Infoblätter, Flyer, Anleitungen etc. finden Sie hier

Ansprechpartner und Formulare

  • Frau Cornelia Umlauf
    Tel. (07751) 86-5440,
  • Sie wollen eine Biotonne bestellen oder eine vorhandene Tonne tauschen?
    Dies ist neben dem Telefonat mit dem Kundenservice auch Online möglich. Nutzen Sie hierfür das Online-Formular oder senden Sie uns eine Mail.

Warum kompostierbares Plastik nicht in die Biotonne gehört!

Hintergrund:
Kompostierbares Plastik ist ein Kunststoff aus nachwachsenden Rohstoffen, der meist zwischen 20 und 100 % aus Mais, Kartoffeln oder Zuckerrohr anstatt aus Erdöl besteht. Deshalb erweckt die kompostierbare Plastiktüte und weitere Produkte aus „kompostierbaren“ und biologisch abbaubaren Kunststoffen den Anschein, umweltverträglicher zu sein. Nach den Prüfkriterien für das Siegel müssen die Kunststoffe nach 12 Wochen bei 60 Grad Celsius zu 90 % desintegriert sein – also in Teile zerfallen sein, die kleiner als 2 mm sind. Damit ist es aber begrifflich noch immer Mikroplastik. Nach maximal 6 Monaten (bei 60 Grad Celsius) müssen diese kompostierbaren Kunststoffe nahezu vollständig abgebaut sein.
Das Problem:
  • In der industriellen Bioabfall-Vergärungsanlage der Reterra in Singen hat der Biomüll nur 6 bis 8 Wochen Zeit, sich zu zersetzen – zu wenig Zeit für den Abbau der kompostierbaren Tüten.
  • Der Nachweis, dass sich die Tüten kompostieren lassen, erfolgt unter idealisierten Laborbedingungen. Diese stimmen oft nicht mit den tatsächlichen Bedingungen in den Kompostanlagen überein.
  • Am Ende des Abbaus bleiben nur Wasser, Kohlendioxid und mineralische Zusatzstoffe übrig.
  • Humusbildende Materialien werden nicht erzeugt! Diese sind jedoch das Ziel einer Kompostierung.
Das Fazit:
  • Selbst wenn der Abbau innerhalb der anlagentechnisch bedingten Produktionszeiten vollständig gelingen würde: Technisch können „kompostierbare“ Biofolien-Müllbeutel nicht von herkömmlichen Plastiktüten unterschieden werden. Deshalb landen auch sie meist in den Müllverbrennungsanlagen – zusammen mit dem wertvollen Inhalt aus biologisch abbaubaren Materialien.
  • Aus diesen Gründen dürfen im Landkreis Waldshut weder herkömmliche Plastiktüten noch kompostierbare Biofolien-Müllbeutel in die Biotonne.

Weiterführende Informationen zum Thema Bioplastik

Was passiert, wenn Fremdstoffe über die Biotonne entsorgt werden?

Ergänzend zur meist nur stichprobenartig erfolgenden Sichtkontrolle der Müllwerker sind alle Bioabfallsammelfahrzeuge im Landkreis Waldshut mit sogenannten Detektionssystemen ausgestattet. Die elektronische Störstofferkennung ist ein am Müllsammelfahrzeug angebrachtes System, das mit einem Wirbelstrominduktionsverfahren Störstoffe unmittelbar vor dem Entleerungsvorgang in der Biotonne aufspürt.
Störstoffe sind all die Stoffe, die nicht in die Biotonne gehören (z.B. Metall, Plastik und Glas). Für eine gute und kostengünstige Verwertung des eingesammelten Biomülls ist es wichtig, dass dieser möglichst frei von Störstoffen ist. Auch für die Qualität des erzeugten Komposts ist dies von entscheidender Bedeutung. Untersuchungen der Freien Universität Berlin ergaben, dass Regenwürmer und Gliederfüßler kleinste Kunststoffpartikel weiter in der Erde verteilen. Zudem zeigen andere Beobachtungen, dass sie wegen der Kunststoffpartikel nicht mehr ausreichend wachsen oder verfrüht sterben.

Biotonnen mit einem nicht unerheblichen Anteil an Störstoffen werden nicht mehr entleert. Eine Entleerung kann dann nur auf 2 Wegen erfolgen:
  • Sie sortieren die Störstoffe vollständig aus und stellen die Biotonne wieder zur nächsten Biotonnen-Abfuhr in 14 Tagen bereit.
  • Sie stellen die Biotonne in der kommenden Woche zur Restmüll-Abfuhr bereit. Diese Leerung ist kostenpflichtig und entspricht der Leerungsgebühr einer Restmülltonne mit dem Volumen Ihrer Biotonne. (Beispiel: Sie haben eine 120 l Biotonne. In diesem Fall wird dann einmalig die Sonderleerungsgebühr für eine Restmülltonne 120 l erhoben. Bitte beachten Sie hierzu unsere Gebührentabelle.
Durch fehlerhafte Befüllungen entstehen hohe Kosten, da diese Stoffe nicht zu Kompost verarbeitet werden können, sondern zeit- und kostenintensiv aus dem Bioabfall entfernt werden müssen. Im Jahr 2019 beliefen sich die Entsorgungskosten der Störstoffe auf bis zu 130.000 € im Jahr. Hierbei sind Schäden an Maschinen (z. B. durch Steine, Metallteile, Drähte etc.) noch nicht berücksichtigt.

Gefäße und Müllgemeinschaften

Maße, Größe, Gewichte der Tonnen

  • 60 l Tonne: B 450 mm, T 530 mm, H 945 mm, Höchstgewicht befüllt: 24 kg
  • 120 l Tonne: B 480 mm, T 555 mm, H 945 mm, Höchstgewicht befüllt: 48 kg
  • 240 l Tonne: B 580 mm, T 740 mm, H 1100 mm, Höchstgewicht befüllt: 96 kg

Der Biomüll weist aufgrund seiner organischen Zusammensetzung und Feuchtigkeit ein höheres Gewicht als Restmüll auf. Werden die Biomüllbehälter über die oben angegebenen Gewichte hinaus befüllt, kann bei der Leerung der Behälter beschädigt werden, die Leerung kann nicht durchgeführt werden oder der Behälter fällt in das Müllfahrzeug hinein. Wir bitten daher, den Biomüll weder zu verpressen noch einzustampfen!

Wenn Sie unsicher sind, welche Tonnengröße Sie bestellen sollen, rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!
Müllgemeinschaften bei der Biotonne:

Müllgemeinschaften sind auch bei der Biotonne möglich. Der oder die anderen Teilnehmer der Müllgemeinschaft müssen im selben Haus wohnen oder im benachbarten Haus derselben Straßenseite. Mit Nachbarn, die gegenüber wohnen, ist eine Müllgemeinschaft nicht möglich. Generell gilt: Je Haushalt ist eine Biotonne möglich. Einer der Teilnehmer wird als Tonnenbesitzer/Bescheidempfänger der Müllgemeinschaft erfasst. Dieser erhält dann auch die Rechnung über die Sonderleerungsgebühr, die ggf. im Rahmen der Störstofferfassung mittels Detektionsgerät angefallen ist. Eine Aufteilung dieser Kosten muss intern vorgenommen werden.

Damit eine Müllgemeinschaft zustande kommen kann, müssen alle Beteiligten das Formular für den Antrag auf eine Müllgemeinschaft ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden (gerne auch per E-Mail). Bitte beachten Sie, dass eine Müllgemeinschaft erst dann angelegt wird, wenn das Formular von allen Beteiligten unterschrieben und an uns zurückgesandt wurde.
Das Formular finden Sie in der Infothek unter Formulare/Anträge Müllgemeinschaften.

Bei korrekt befüllter Tonne ist die Leerung der Biotonne kostenfrei! Informationen zum Thema Fremdstoffe/Detektion bei der Biotonne erfahren Sie unter der Überschrift „Was passiert, wenn Fremdstoffe über die Biotonne erfasst werden?" auf dieser Seite.

Leerungen

Die Biotonne wird im 14-tägigen Wechsel zum Restmüll geleert. Anders als beim Restmüll wird für die Biotonne weder eine Jahres- noch Leerungsgebühr erhoben. Aus Hygienegründen empfehlen wir (gerade im Sommer), die Biotonne alle 14 Tage leeren zu lassen, selbst wenn die Tonne nur wenig befüllt ist. Ihre aktuellen Leerungstermine finden Sie unter Termine.
Die Leerungen selbst werden im Regelfall für rein statistische Zwecke mittels eines Chips in der Tonne erfasst. Nur wenn Störstoffe mittels Detektionsgerät in der Tonne festgestellt wurden und diese mit der Restmülltour geleert wird, erfolgt eine Leerung gegen Berechnung und zwar in der Größe Ihrer Biotonne.

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FAQ Biotonne

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Meine Biomüll-Tonne wurde nicht geleert, woran kann das liegen?

Dies kann bei der Biotonne drei Gründe haben:
1. Sie haben eine Rote Karte an der Biotonne, weil Störstoffe vorhanden sind. Was Sie dann tun können, erfahren Sie unter Abfallarten/Biotonne unter der Überschrift "Was passiert, wenn Fremdstoffe über die Biotonne entsorgt werden?"
2. Biotonnen werden nicht geleert, wenn sie überfüllt sind oder das Gefäß zu schwer ist. In diesen Fällen sollte Ihre Biotonne mit einem orangen Reklamationsaufkleber markiert sein. Entfrachten Sie die Biotonne auf das zulässige Höchstgewicht und stellen Sie die Tonne in 14 Tagen wieder bereit.
3. Es ist auch möglich, dass Gefäße gesperrt sind oder dass das Müllgefäß beschädigt ist. Auch in diesen Fällen müsste dies auf dem orangen Aufkleber vermerkt sein und Sie müssen sich beim Kundendienst melden.
Fehlen der orange Reklamationsaufkleber oder die Rote Karte, melden Sie sich ebenfalls beim Kundendienst – wir sorgen für eine Nachleerung innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Nachleerung nur erfolgt, wenn die Tonne ab 6 Uhr morgens schon bereitstand. War dies nicht der Fall, ist eine Nachleerung nicht möglich.

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Kann man mithilfe des Detektionsgeräts (Störstoffinder) sagen, WAS ich falsch gemacht habe und welche Störstoffe genau sich in meiner Biotonne befinden?

Nein. Das Detektionsgerät funktioniert nicht wie ein Röntgengerät (z. B. an einem Flughafen), bei dem man „sehen“ kann, was genau sich in der Tonne befindet. Die Tonne wird quasi unsichtbar mittels eines Wirbelstrom-Induktionsverfahrens gescannt. Der Müllwerker hört in diesem Fall nur einen sehr eindringlichen Piepton, wenn er die Tonne zur Leerung einhängt. Zeitgleich wird die Schüttung blockiert, so dass auch keine Leerung ausgelöst werden kann. Eine Hilfestellung, welche Stoffe nicht in die Biotonne dürfen bzw. eventuell (meist versehentlich) in der Tonne gelandet sein können, befindet sich auf der Rückseite der dann verteilten Roten Karte. Weitere Hinweise finden Sie hier oder Sie sprechen mit unserem Ansprechpartner.

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Meine Biotonne ist voller Maden – brauche ich einen neuen Filter?

Nicht unbedingt. Wenn Ihre Biotonne bei geschlossenem Deckel nicht riecht, liegt das Madenproblem nicht am Filter. Erst wenn bei geschlossenem Deckel ein übler Geruch wahrzunehmen ist, sollten Sie Ihren Filter tauschen. Weitere Empfehlungen: Den Deckelrand immer sauber halten, beim Vorsortieren ein geschlossenes Gefäß verwenden und das Biogut möglichst trocken halten (gut in Zeitungspapier wickeln). Das ist das Wichtigste, damit keine Fliegen angelockt werden. Weitere Hilfestellungen zum Thema Madenbefall finden Sie unter Nutzungstipps/Biotonne.

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Warum darf jeder Haushalt nur EINE Biotonne bestellen?

  • Die Biotonne im Landkreis Waldshut ist freiwillig. Bei der Bereitstellung wurde pro Privathaushalt eine Biotonne kalkuliert. In § 1 der Abfallwirtschaftssatzung ist festgelegt, dass alle Personen durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft beitragen sollen. Dazu sollen sie insbesondere……angebotene Rücknahmesysteme nutzen. Zu diesen Rücknahmesystemen gehören bezüglich der biogenen Küchenabfälle die Biotonnen. Darüber hinaus stehen für die Entsorgung von Gartenabfällen und Grünschnitt insbesondere 23 Recyclinghöfe mit Grünschnittannahme sowie 9 dezentrale Grünschnittannahmestellen im Landkreis zur Verfügung. Findet Grünschnitt in der Biotonne Platz, kann er auch in der Biotonne entsorgt werden.
  • Gerade in sehr vegetationsreichen Jahren besteht die Gefahr, dass etliche Biomüll-Touren aufgrund des immens hohen Biomüll-Aufkommens nicht an einem Tag zu bewerkstelligen sind und Leerungen am Folgetag nachgeholt werden müssen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für den Entsorger in einem eng getakteten Holsystem! Mit einer zweiten Biotonne je Haushalt mit großen Gärten, würde sich dieses Problem nochmals verschärfen und eine geregelte Abfuhr wäre in den Sommermonaten kaum mehr möglich. Aufgrund der Hitze ergibt sich daraus dann auch recht schnell ein hygienisches Problem, da ein Madenbefall durch den Biofilterdeckel zwar eingeschränkt, aber nicht ganz verhindert werden kann. (Gerade auch bei Biotonnen, die eben nicht mit Grünabfall sondern mit Essensresten gefüllt sind).
  • Eine zweite Biotonne je Haushalt würde nur während der vegetationsreichen Zeit etwa 4 bis 6 Monate mitgenutzt, danach bliebe sie unbenutzt stehen. Daher werden Biotonnen nur gestellt, wenn sie auch ganzjährig genutzt werden. Erfahrungsgemäß reicht eine 240 l Biotonne ganzjährig auch für Mehrpersonen-Haushalte aus. Im Winter ist eine 240 l Tonne von Mehrpersonen-Haushalten kaum zu füllen. Wir empfehlen trotzdem, die Biotonne auch im Winter stets 14-tägig zur Leerung bereitzustellen.

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Darf Tierstreu (aus Privathaushalten) in die Biotonne?

Streu/Bodenmaterial:
JA: Organisches Kleintierstreu (wie z.B. Stroh/Heu, Sägespäne etc.)
Biologisch abbaubares Katzenstreu (wenn kompostierbar)
Holzstreu/Hackschnitzel (z.B. vom Schildkrötenterrarium)

NEIN: Sand (z.B. aus Vogelkäfigen)
Mineralisches Kleintierstreu / mineralisches Katzenstreu
Katzenstreu aus Bentonit (Tonmineralien/mineralisches Gestein)

Verunreinigtes Streu; also mit Exkrementen/Tierkot und sich im Streu befindlicher Kot/Urin
JA: Tierkot von Kleintieren/Nagern (wie z.B. Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen,
Mäusen, Ratten etc.) muss nicht aus der Streu entfernt werden und darf in die Biotonne
Katzenurin -> mit Urin behaftetes Streu darf in Biotonne
Schildkrötenexkremente im Streu -> aus priv. Kleinbeständen dürfen in die Biotonne

NEIN: Katzenkot/Hundekot -> Restmüll
Hühnermist -> Restmüll, wg. bakterieller Belastung

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Darf ich „Problempflanzen“ in der Biotonne entsorgen?

Von Krankheit befallene Pflanzen oder Pflanzenteile können in der Regel ohne Bedenken in der Biotonne entsorgt werden. Durch die hohen Temperaturen, die bei der Vergärung bzw. der Kompostierung entstehen, werden die Krankheitserreger oder auch Pilze zuverlässig abgetötet. Dadurch ist gewährleistet, dass der Kompost schädlingsfrei ist.
Achtung! hier gibt es Ausnahmen:
Die Ambrosia-Pflanze muss nach wie vor in einer Plastiktüte luftdicht verpackt über die Restmülltonne entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der hochallergenen Pflanze zu verhindern.
Ferner ist auch der Buchsbaumzünsler eine Ausnahme.
Zwar wird die Raupe des Buchsbaumzünslers problemlos in der Vergärungsanlage abgetötet. Allerdings können auf dem Weg dorthin Falter oder Raupen bei einer Zwischenlagerung entkommen. Befallene Pflanzenteile sollen über die Grünschnittcontainer der Recyclinghöfe und die Grünabfallkompostanlagen in Küssaberg-Ettikon und Obersäckingen entsorgt werden, nicht über die Biotonne.

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Wie und wo kann ich eine Biotonne bestellen ?

Die Biotonne kann über folgende Wege bestellt werden:
1. Nutzen Sie unser Online-Formular
2.Schicken Sie eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Beides finden Sie auf der Seite des Kontaktformulars.
3. Bestellen Sie die Biotonne telefonisch beim Kundenservice oder über unseren Ansprechpartner

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Ich wohne in einer Wohneigentümergemeinschaft/in einem Mietshaus/einer Wohnanlage. Darf ich auch eine Biotonne bestellen?

Stimmen Sie dies bitte immer mit der Hausverwaltung ab. Entweder gibt es Gemeinschaftstonnen, die von der Hausverwaltung bestellt werden oder Sie müssen die Biotonne für sich selbst bestellen. Wie bei den Restmülltonnen ist auch bei Biotonnen eine gemeinschaftliche Nutzung im Rahmen einer Müllgemeinschaft möglich. Die Größe der Biotonne ist an der Zahl der Nutzer zu orientieren.

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Darf Frittierfett in die Biotonne oder in den Kompost?

Da Frittierfett nicht verrottet, darf es nicht über die Biotonne / den Komposthaufen entsorgt werden. Es würde nur den Kompostiervorgang stören, sich um das organische Material in der Biotonne bzw. dem Komposthaufen legen und einen schmierigen Film auf der Oberfläche bilden. Zudem könnte das Fett nach geraumer Zeit in das Erdreich gelangen und das Grundwasser verschmutzen. Am besten geben Sie festes Frittierfett zum Restmüll. Dieser wird später verbrannt, wobei Fett ein guter Brennstoff ist. Flüssiges Frittierfett gehört in die Schadstoffsammlung